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«Big Data» als Zauberwerkzeug für Überwachung

Bern - Die Folgen der digitalen Revolution für die Privatsphäre ist vielen noch nicht bewusst. Dies ist das Fazit des eidgenössischen Datenschützers, Hanspeter Thür, nach 14 Jahren im Amt. Am Montag hat er seinen letzten Jahresbericht präsentiert.

fest / Quelle: sda / Montag, 29. Juni 2015 / 16:07 h

Als er 11 Tage nach seinem Amtsantritt die Twin Towers in New York habe einstürzen sehen, sei im klar gewesen, dass das für den Datenschutz Folgen haben werde, sagte Thür vor den Medien in Bern. Das Ausmass der Folgen jedoch hätten erst die Enthüllungen von Edward Snowden ans Tageslicht gebracht. Ermöglicht habe eine derartige Überwachung die digitale Revolution, stellte Thür fest. Er habe den Eindruck, dass in der breiten Bevölkerung noch nicht wirklich angekommen sei, was das bedeute. Der Schutz der Privatsphäre stehe täglich vor neuen Herausforderungen.

Die Datenmenge im Internet verdoppele sich alle zwei Jahre, gab Thür zu bedenken. Big Data, die Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände, sei ein «Zauberwerkzeug» für die globale Überwachung - und in der Privatwirtschaft ein neues Geschäftsmodell.

Kein «schweizerischer Patriot Act»

In den vergangenen 14 Jahren hat sich der Datenschützer nach eigenen Angaben dafür eingesetzt, dass in der Schweiz keine «flächendeckende Überwachung à l'americaine» möglich wird. Dass das Parlament am Ende seiner Amtszeit nun dem Nachrichtendienst mit einem neuen Gesetz weitgehende Kompetenzen gewährt, betrachtet er jedoch nicht als Niederlage.

Zwar bergen die neuen Überwachungsmöglichkeiten aus Sicht von Thür «beträchtliche Risiken» für die Privatsphäre. Es stelle sich die Frage, ob die Schweiz mit einem «schweizerischen Patriot Act» den Weg der USA gehe und einer flächendeckenden Überwachung den Weg bereite, schreibt er im Jahresbericht.

Nachrichtendienst eng kontrollieren

Der Nachrichtendienst dürfte mit dem neuen Gesetz ohne konkreten Tatverdacht Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Thür weist aber - «bei aller Skepsis» - darauf hin, dass eine Überwachung nur auf richterliche Anordnung und mit Genehmigung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates erfolgen dürfte.

Wenn das Parlament - wie der Ständerat es vor kurzem beschlossen hat - eine zusätzliche Aufsichtsinstanz schaffe, die gewährleiste, dass tatsächlich nur rund 10 Personen pro Jahr auf diese Weise überwacht würden, könne er mit dem Gesetz leben, sagte Thür - obwohl es ein «gefährliches Instrument» sei.

Der Fall Google street view

In Erinnerung bleiben dürfte Thür, der Ende November in Pension geht, nicht zuletzt als «David», der es wagte, sich mit Goliath Google anzulegen. Der Fall «Google street view», war einer von zwei Fällen, die er während seiner Amtszeit bis ans Bundesgericht weitergezogen hat.

Zwar hat das Gericht dem Datenschützer nur teilweise Recht gegeben, das aber gemäss Thür in zentralen Punkten. Der Fall habe Klärung gebracht in der grundsätzlichen Frage, inwieweit das Recht am eigenen Bild im digitalen Zeitalter noch etwas gelte.



Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, tritt nicht ohne Sorge ab. /

Und er habe gezeigt, dass es trotz globalisierter Welt für nationale Datenschutzbeauftragte Spielraum gebe.

Erfolgreiche Interventionen

Wichtiger als die ganz grossen Fälle sind für Thür allerdings die rund 100 Sachverhaltsabklärungen, die seine Stelle durchgeführt hat. In den meisten Fällen hätten die Betroffenen die Empfehlungen des Datenschützers akzeptiert - im Wissen, dass er sonst vor Gericht gehen könnte.

Im vergangenen Jahr hat Thür unter anderem bei der Postfinance erfolgreich interveniert. Diese hatte angekündigt, bei ihrem Onlinebankingportal künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber zu analysieren. Wer der Datenauswertung nicht zugestimmt hätte, wäre vom E-Banking ausgeschlossen worden. Nach Intervention des Datenschützers erklärte sich Postfinance bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten.

Immer mehr Gesuche

Zur Arbeit des Datenschützers gehört auch die Schlichtung, wenn Verwaltungsstellen den Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Basis des Öffentlichkeitsprinzips verweigern. Die Nachfrage ist ungebrochen: 2014 wurden 575 Gesuche gestellt, 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte Thür in vielen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken.

Der Datenschützer kritisiert, dass Verwaltungsbereiche zunehmend versuchen, sich von Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Jüngstes Beispiel sei der Nachrichtendienst. Auch Aufsichtsorgane versuchten durchzusetzen, dass die Regeln für sie nicht gälten. Dies sei eine «gefährliche Entwicklung», sagte Thür.

Wer seine Nachfolge als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) übernimmt, ist noch offen. Der scheidende Datenschützer wünscht sich für die Zukunft eine vertiefte gesellschaftliche Debatte über Privatsphäre im Big-Data-Zeitalter.


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