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«Bild» zu 635 000 Euro Entschädigung für Kachelmann verurteilt

Köln - Das Verlagshaus Axel Springer und die «Bild»-Zeitung sind zur Zahlung einer Rekordsumme von 635'000 Euro Entschädigung an Jörg Kachelmann verurteilt worden. Kachelmann sei schwerwiegend in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

cam / Quelle: sda / Mittwoch, 30. September 2015 / 10:47 h

Das Landgericht Köln entschied am Mittwoch, der Schweizer TV-Moderator solle wegen insgesamt 38 Fällen schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns Schmerzensgeld erhalten.

Die bisherige Höchstsumme in einem solchen Verfahren in Deutschland lag bei 400'000 Euro in einem Rechtsstreit wegen Falschmeldungen über die schwedische Prinzessin Madeleine vor dem Oberlandesgericht Hamburg 2009. Das Kachelmann-Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - Springer kündigte Berufung an.

Fernsehmoderator Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet.

Für Berichte bei Springer forderte er insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung. Das Gericht verurteilte die Axel Springer SE nun zu einer Zahlung von 335'000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300'000 Euro.



«Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen», sagte Anwalt Höcker. /

Kachelmann schrieb am Mittwoch nach der Gerichtsentscheidung auf Twitter, die Schmerzensgeldhöhe belaufe sich einschliesslich der Zinsen auf insgesamt rund 800'000 Euro.

Kein berechtigtes öffentliches Interesse

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei "durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden".

Die beanstandeten Berichte in der "Bild"-Zeitung sowie auf den Internet-Plattformen "bild.de", "welt.de" und "abendblatt.de" hätten nicht einem berechtigten Informationsinteresse der Allgemeinheit gedient. Sie hätten "allein zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit" gedient.

Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als "frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch" stigmatisiert.

Dagegen sah das Gericht "keine vom Kläger angeführte Pressekampagne mit anderen Verlagen", wie es im Urteil heisst. Das "wechselseitige Zitieren der Berichterstattung" sei kein hinreichendes Indiz für ein planmässiges und auf die Schädigung des Klägers gerichtetes Zusammenarbeiten der Verlage dar.

Springer akzeptiert Urteil nicht

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagte, das Urteil sei die Quittung für die "schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte". Die Axel Springer SE verwies hingegen darauf, dass das Gericht den Kampagnenvorwurf gerade nicht bestätigt habe.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, kündigte an: "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über aufsehenerregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten."

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