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Bundesrat sagt hohen Roaminggebühren und Werbeanrufen den Kampf anBern - Der Bundesrat will künftig strenger gegen unverhältnismässig hohe internationale Roaminggebühren und unerwünschte Werbeanrufe vorgehen können. Dafür sorgen soll eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes.pep / Quelle: sda / Freitag, 11. Dezember 2015 / 15:48 h
Lange hat sich der Bundesrat dagegen gewehrt, nun handelt er doch: Er legte am Freitag die seit Jahren von verschiedenen Seiten geforderten Revisionsvorschläge im Telekommunikationsmarkt vor. In der Vernehmlassungsvorlage sagt er verschiedenen Auswüchsen den Kampf an. Die Regierung will «Konsumentenanliegen stärken».
Beim internationalen Roaming sollen für Anbieter in Zukunft strengere Informationspflichten und Vorschriften gelten. Zudem sollen dem Bundesrat mehr Kompetenzen gegeben werden, um hohe Roaminggebühren zu bekämpfen und den Wettbewerb zu fördern. Ferner werden unerwünschte Werbeanrufe ins Visier genommen. Dazu sind verschiedene Massnahmen geplant. Zudem solle die Verwaltung prüfen, ob es für die Eindämmung solcher Anrufe eine zusätzliche Regelung im Strafgesetzbuch braucht. Comcom soll gestärkt werden Ein Dorn im Auge sind der Regierung weiter die Praktiken einiger Telekomanbieter, die nur gebündelte Abonnemente anbieten. Zukünftig sollen Roaminggebühren tiefer sein. /
Wer ein Fernsehabo löst, muss oft vom gleichen Provider auch die Telefon- und/oder Internetdienstleistungen beziehen. Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig sämtliche Anbieterinnen gehalten sein, die Dienste auch einzeln anzubieten. Abschaffen will der Bundesrat die generelle Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen. Diese habe zu einer Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Marktteilnehmern geführt, schreibt er. Künftig soll deshalb nur noch registriert werden, wer konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Blöcke von Telefonnummern nutzt. Der Bundesrat schlägt im Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes zudem vor, die Eidg. Kommunikationskommission (Comcom) zu stärken. Diese soll in Zukunft von sich aus eingreifen können, wenn sie Verhaltensweisen beobachtet, die der Regulierung offensichtlich widersprechen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2016.
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