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Strafmassnahmen gegen Weissrussland aufgehobenBern - Nach der EU hat nun auch die Schweiz ihre Sanktionen gegen Weissrussland aufgehoben. Betroffen sind die Strafmassnahmen gegen den weissrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko und weitere Vertreter seiner autoritär herrschenden Regierung.arc / Quelle: sda / Dienstag, 1. März 2016 / 12:23 h
Die Schweiz setzte am Montag den Beschluss der 28 EU-Aussenminister vom 15. Februar um, Reise- und Vermögenssperren gegen insgesamt 170 Weissrussen und drei Unternehmen zu beenden, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Dienstag mitteilte. Die Aufhebung trat am Dienstag in Kraft.
Für vier Weissrussen bleiben die Strafmassnahmen bestehen, wie der aktualisierten Sanktionsliste zu entnehmen ist. Ihnen wird vorgeworfen, für das «ungeklärte Verschwinden» von zwei Oppositionspolitikern, einem Geschäftsmann und einem Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 verantwortlich zu sein.
Für vier Weissrussen bleiben die Strafmassnahmen bestehen. (Symbolbild) /
Bei den vier weiterhin Sanktionierten handelt es sich um zwei frühere Innenminister und zwei heute noch in den Regierungsbehörden tätigen Männer. Die Reise- und Vermögenssperren waren bereits im vergangenen Oktober nach dem relativ ruhigen Verlauf der Präsidentschaftswahl und der Freilassung politischer Gefangener in Weissrussland vorläufig ausgesetzt worden. Lukaschenko wurde auch zugute gehalten, dass er sich in der Ukraine-Krise als Vermittler zwischen den Konfliktparteien bei den Friedensgesprächen in Minsk betätigte. Verschärfte Sanktionen seit 2011 Die EU hatte erstmals 2006 nach Unregelmässigkeiten bei den Wahlen Sanktionen gegen das seit 1994 autokratisch herrschende Lukaschenko-Regime verhängt. 2011 wurden die Sanktionen verschärft. Die EU reagierte damit auf die Repression nach Lukaschenkos Wiederwahl Ende 2010. Die Schweiz setzte die EU-Entscheide jeweils wenig später um.
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