| Freitag, 13. Januar 2012 12:01 Uhr |
| Die alte Leier ... |
| chachacha aus St.Gallen (31 Kommentare seit Do, 06.03.2008) |
| ... von der Bevormundung den Freiheiten, den Einschränkungen, den usw. - lieber Midas - zeigt doch nur einmal mehr auf, dass viele Raucher nicht in der Lage sind, selbständig einen qualitativen Unterschied zu erkennen zwischen dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Ob drinnen oder draussen, beim Essen oder Trinken - es ist völlig egal, wo oder wobei ... ob sich jemand durch Passivrauch belästigt vorkommt oder nicht ... das kann, mit Verlaub, nicht durch den Verursacher beurteilt werden. Hallo?
Rauchen Sie. Rauchen Sie soviel Sie wollen. Rauchen Sie in Ihrem Einzelbüro, rauchen Sie draussen. Aber übernehmen Sie in Herrgotts Namen die Verantwortung.
Ist denn das wirklich zu viel verlangt? |
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