| Mittwoch, 4. Januar 2012 10:40 Uhr |
| Doppelmoral |
| Midas aus Kinshasa (2512 Kommentare seit Di, 04.11.2008) |
| Also bitte! Hier stinkt es überall nur so von Doppelmoral.
Erstens: Der Informant hat bestehendes Schweizer Recht gebrochen. Also ist er schuldig. Das hat rein gar nichts mit dem ach so modernen Begriff "Whistleblower" zu tun. Dass der Verhaltenskodex nicht offen gelegt wird, ist mal wieder typisch Schweizerisch. Was gibt es da zu verstecken?
Zweitens: Wäre Blochers Tochter SNB Präsident und hätte Blocher das Gleiche gemacht, dann wären die Kommentare hier wohl gänzlich anders.
Drittens: Blocher wäre nur schuldig, wenn er zur Besorgung der Daten angestiftet hätte oder den ITler bezahlt hätte. Ansonsten ist die Meldung einer Straftat die Pflicht jedes Bürgers. Der Rest ist Sache der Justiz.
Zu Hildebrand: Das sind ganz klar Insidergeschäfte, da Herr Hildebrands Frau im Voraus schon wissen konnte welche Aktionen ihr Mann zum Kursverlauf des CHF einleitet. Dass wäre etwa so, wie wenn meine Frau mit den Börsenaktien der Firma handelt bei der ich Mitbesitzer bin. Ich dürfte dann wohl nicht auf so viel Wohlwollen und Doppelmoral zählen dürfen, da der Name Blocher nicht involviert wäre. In Deutschland wäre Hildebrand weg.
Ob all dem Blocher-Hass (ich mag ihn auch nicht), sollte man trotzdem nicht die Objektivität verlieren.
Herr Hildebrand hat sich meines Erachtens für die Schweiz sehr verdient gemacht und ist ein guter SNB Präsident. Solche Sachen gehören jetzt für die Zukunft bei der SNB geregelt und Schwamm drüber. |
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