| Donnerstag, 21. Januar 2010 11:29 Uhr |
| Einsprache |
| BigBrother aus Arisdorf (1186 Kommentare seit Fr, 19.06.2009) |
| Verwechselt hier der Bundesrat nicht Solidarität mit Kollektivstrafe? Viele Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben, so z.B. die Kehrichtgebühren. Nun sollen alle für etwas bezahlen, was sie möglicherweise gar nicht in Anspruch nehmen? Ich schlage vor, die Bussen für Schwarzhörer oder -seher drastisch zu erhöhen, damit die schwarzen Schafe zur Kasse gebeten werden und nicht Abstinenzler. Weshalb müssen Firmen - abgesehen von Restaurants, Casinos, Kinos usw. - auch bezahlen? Bezahlen nicht schon die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer diese Gebühr? Die Art des Inkassos muss vereinfacht werden, eine Billag braucht es nicht. Dies könnte auf der Steuererklärung deklariert werden, bei Betrug mit den gleichen Konsequenzen wie bei Steuerhinterziehung. Der Bundesrat sollte vor allem die Verteilung und Verwendung der Empfangsgebühren im Auge behalten. |
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