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Thema: Protest gegen Islamophobie auf dem Bundesplatz
| Montag, 31. Oktober 2011 12:20 Uhr | | Genau thomy |
| kubra aus Rufi (2805 Kommentare seit Di, 23.09.2008) | | Wir sind uns hier für einmal einig.
Sie sagen es richtig. Die Neuzugezogenen haben sich unserem Rechtssystem anzupassen,oder für sich die Konsequenz zu ziehen und sich ein anderes Gastland zu suchen.
Was ganz und gar nicht in unsere zivilisierte Welt passt, ist die Vermischung von Religiosität und Rechstsystem, so wie es der Islam von seinen Sektenanhängern fordert.
Hier mach ich mir weniger Sorgen um die paar Spinner aus dem Zentralrat, als vielmehr um die "Moderaten", die es nicht lassen können, sich klammheimlich über den Zentralrat zu freuen, der es ihnen erlaubt, "zur Besänftigung der Moslems" Anpassungen am hier geltenden Recht zu fordern.
Ich mach mir auch immer noch weniger Sorgen um die "Moderaten", als vielmehr um die Politiker und Richter, die bereit sind hier und da am geltenden Recht zu schrauben, um diesen Forderungen nachzukommen.
Hier noch mal ein paar Dinge, die die Sharia fordert.
Der Gott, den Mohhamed gehört haben will, ist irgendwo im Frühmittelalter in einer Karawanserei stecken geblieben.
- Abgesehen davon, dass Gottesdienste von Nichtmoslems nicht hörbar sein dürfen, damit sie keinen Moslem "beleidigen", dürfen nichtislamische Gotteshäuser nicht höher sein, als islamische.
- Ehebruch und Unzucht (Strafmass ist abgeleitet von Koransure 24, Verse 2-5)
Das heisst ohne Zwang durchgeführten Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen und mündigen Personen, wobei keine Rolle spielt ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Strafe für den unverheirateten sind 100 Peitschenhiebe (Koran) und 1 Jahr Verbannung (Sunna). Die Strafe für verheiratete Täter, egal ob Mann oder Frau ist Tod durch Steinigung. (Sunna)
- Apostasie, d. h. Abfall vom Islam (abgeleitet von Koransure 2, Vers 217, Koransure 4, Vers 137-138 und Koransure 5, Vers 21)
Einige wenige interpretieren den Koran dahingehend, dass eine Bestrafung für dieses Vergehen erst im Jenseits vorgesehen ist. Die meisten Rechtsschulen sind der Ansicht, dass eine solche Tat mit dem Tod zu bestrafen ist. Zusätzlich soll auch das Eigentum konfisziert werden.
- Homosexualität (Koransure 4, Vers 16)
“Wenn sich zwei Männer miteinander durch Unzucht vergehen, so straft beide; wenn sie aber bereuen und sich bessern, dann lasst ab von ihnen; denn Allah ist versöhnend und barmherzig.”
Der Koran sieht kein konkretes Strafmass verurteilt jedoch die Homosexualität. Aus diesem Grund werden Homosexuelle in den meisten islamischen Ländern verfolgt. Beim Strafmass herrscht gehen die Meinungen jedoch auseinander. Einige fordern die Todesstrafe für die Täter (Homosexuellen) andere wollen die Bestrafung dem Ermessen der Richter überlassen. Dies führt dazu dass Homosexuelle oft als abschreckendes Beispiel öffentlich gesteinigt werden damit sie der Gesellschaft als abschreckendes Beispiel dienen. (Je nach Rechtsschule gibt es hier Unterschiede. Die Hanafiten z.B. wollen die Bestrafung dem richterlichen Ermessen überlassen währendem die Hanbaliten die Steinigung als Bestrafung vorsehen.)
- Genuss von alkoholischen Getränken (abgeleitet von Koransure 4, Vers 43 und Koransure 5, Verse 90-91)
Nach der Überlieferung soll der Täter je nach schwere der Tat mit 40-80 Peitschenhieben bestraft werden.
- Vergewaltigung
Auch Vergewaltung wird verschieden geahndet. Die einen wenden die Todesstrafe an währendem die anderen die Bestrafung dem Ermessen des Richters überlassen wollen. Allerdings kennt der Islam meines Wissens nach keine Vergewaltigung innerhalb der Ehe, denn gemäss Koransure 4, Vers 34 sollen Frauen Männern gegenüber nämlich gehorsam sein. Dies gilt sicherlich auch für die Erfüllung der ehelichen Pflicht. Denn in der Koransure 7, Vers 189 heisst es: “Er, Allah, ist es, der euch von einem Menschen erschaffen hat und aus diesem sein Weib, dass er ihr beiwohne. Und als er sie erkannt hatte, da trug sie eine leichte Last, und sie konnte bequem damit gehen. Als sie aber immer schwerer wurde, da riefen sie zu Allah, ihrem Herrn: “Wenn du uns ein wohlgestaltetes Kind gibst, so sind wir dafür dankbar.”
Da die Ausssage einer Frau der Hälfte der des Mannes entspricht, ist eine Frau in der Realität nie in der Lage, vor "Gericht" "Recht" zu bekommen. Sie müsste schon einen zweiten Zeugen benennen können. |
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| | | | Pacino | So, 30.10.2011 19:38 | | | JasonBond | Mo, 31.10.2011 11:15 | | | kubra | Mo, 31.10.2011 12:35 | | | JasonBond | Mo, 31.10.2011 14:02 | | | Pacino | Mo, 31.10.2011 19:40 | | | thomy | Mo, 31.10.2011 21:04 | | | angedras | So, 30.10.2011 07:57 | | | kubra | Sa, 29.10.2011 17:29 | | | kubra | So, 30.10.2011 02:55 | | | thomy | So, 30.10.2011 20:29 | | | kubra | So, 30.10.2011 23:22 | | | thomy | Mo, 31.10.2011 10:31 | | | kubra | Mo, 31.10.2011 12:20 | | | thomy | Mo, 31.10.2011 13:23 | | | |
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