| Dienstag, 24. August 2010 12:17 Uhr |
| Ich kann |
| kubra aus Rufi (2805 Kommentare seit Di, 23.09.2008) |
verstehen, dass Angehörige in ihrer Wut und ihrem Hass auf den Täter diesen am liebsten tot sehen wollen. Sühne ist eines der Elemente des Strafrechtes. Deshalb heisst's ja auch Straf - recht. Das ist bei einigen Richtern in Vergessenheit geraten und die Idee der Resozialisierung treibt erstaunliche Blüten. Resozialisierung darf aber bei Trieb- oder Überzeugungstätern keine Rolle spielen. Die Verwahrungsinitiative wollte genau deshalb Gegensteuer geben. Ich bin gegen die Todesstrafe. Wie viele Male hat man schön gehört, dass jemand in den Staaten nach Jahrzehnten in der Todeszelle aufgrund neuer Beweisauswertungsmöglichkeiten frei kam, weil seine Unschuld zweifelsfrei bewiesen werden konnte. Wer sich einen teuren Anwalt leisten kann hat eh schon mal bessere Karten. Ich bin aber dafür, dass die durch das Volk angenommene Verwahrungsinitiative endlich umgesetzt wird. Der Mörder im Fall Lucie war ein Wiederholungstäter. Er war ein aktenkundiger Gewalttäter. Jeder Richter, der einen Täter wieder laufen lässt, sollte in Zukunft mit seinem Privatvermögen für die Folgen aufkommen müssen. Dasselbe gilt auch für die Sachverständigen, die zu so einem Fall ein Gutachten vor Gericht abgegeben haben. |
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