| Montag, 8. März 2010 08:12 Uhr |
| Ltd, S.A., AG, GmbH .... |
| hubabuba aus Uzwil (759 Kommentare seit Mo, 27.04.2009) |
Der Aktionär haftet höchstens mit seinem eingebrachten Geld. Die GmbH ist ja auch "mit beschränkter Haftung" Ausser natürlich dass in kleinen Gesellschaften, der Hauptaktionär mitunter auch der Geschäftsführer ist, ist es kein prinzipieller Unterschied zwischen gross und klein. Anders sieht das allerdings aus für Einzelfirmen, Kommanditgesellschaften .... wo der Inhaber auch noch mit seinem Privatvermögen haftet. Wer ohnehin genügend Kapital investiert, wird darum das Risiko minimieren und seine Firma wenigstens zu einer GmbH machen. Das derzeitige Klima sollte darum genutzt werden, um ein paar zusätzliche Regeln aufzustellen, um Exzesse zu vermindern ( verhindern ?) und um die Schuldigen haftbar machen zu können.. |
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