| Mittwoch, 25. August 2010 13:07 Uhr |
| Rechtsgleichheitsgebot |
| kubra aus Rufi (2805 Kommentare seit Di, 23.09.2008) |
| Rechtsgleichheit ist eine schöne Sache.
Deshalb ist ein allgemeines Verbot von Kopfbedeckungen in der Schule durchaus vertretbar.
Wenn man den politischen Hintergund des Kopftuches im Islam kennt, weiss man auch, dass es einem Menschenbild entspringt, dass vielleicht in arabischen Ländern zutrifft, hier bei uns aber nichts verloren hat.
"Das Kopftuchgebot im Islam soll die Würde der Frau schützen und den respektvollen Umgang von Mann und Frau fördern, soll sexistische Annäherungen und Anmache sowie sexuelle Belästigung verhindern. Das Gebot ein Kopftuch zu tragen kommt bereits mit Eintreten der Geschlechtsreife zum Tragen und hat nichts mit der Ehe zu tun."
Für die konservativen Vertreter des Islam beginnt die Kopftuchtragepflicht schon mit sechs Jahren. Hat wohl damit zu tun, dass Mohhamed, deren grosses Vorbild, dem alle nacheifern sollen, die kleine Aisha schon mit sechs Jahren zu seiner Frau machte.
Kopftücher sind Zeichen einer sexistischen Sichtweise, die in der Schweiz nichts verloren hat. |
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