| Dienstag, 7. Februar 2012 09:15 Uhr |
| Und an wen... |
| zombie1969 aus Frauenfeld (1023 Kommentare seit Di, 01.03.2011) |
| kann sich der gemeine Bürger wenden, wenn er vorsätzliche Dokumentfälschung, Verleumdung, Gerichte belügen etc. gegen sich und Drittperson aufdeckte und deswegen anhaltend von den betroffenen Straftätern bedroht und verleumdet wird?
An die Polizei? Zu teuer, bis 900000 Fr. plus Arbeitsplatzverlust.
An Gerichte: Gefährlich, zieht übelste Verleumdungen und Drohungen nach sich.
An Medien: Gefährlich und teuer. Siehe Zopfi-Wyler.
Bleibt nur: Steuerzahlungen verweigern, bis die widerliche Schweinerei in Ordnung ist bzw. die Öffentlichkeit durch die Straftäter vollumfänglich darüber informiert wurde und sämtliche finanziellen Schäden der Straftatenopfer gänzlich ersetzt sind. |
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