| Mittwoch, 3. Februar 2010 21:24 Uhr |
| Vive la France !!! |
| schdrizzi aus Basel (13 Kommentare seit Do, 28.01.2010) |
Bravo, bravissimo, endlich ein vernünftiger Entscheid eines grossen europ. Landes welcher nicht schleimig und schluddrig durch sogenannte Menschenrechte behindert wurde. In der Schweiz sind die gesetzl. Grundlagen für die Ablehnung solcher Einbürgerungen längst gegeben. Nur werden diese nicht durchgesetzt. In Basel, z.B. sind in den letzten Jahren massenhaft Leute eingebürgert worden, welche kein Wort Deutsch sprechen, vorbestraft sind und/oder von Sozialhilfe leben und weder lesen noch schreiben können. Solange linke Beamte unterstützt von linken Richtern die bestehenden Gesetze und Vorschriften ignorieren, wird bei uns weiterhin eingebürgert was das Zeugs hält. Dabei ist es doch so einfach. Die Voraussetzungen bei uns sind: Abklärung über die Beachtung der Rechtsordnung und das Nichtvorliegen eines Sicherheitsrisikos. Erfüllen der Wohnsitzvoraussetzung; Integration; Vertrautsein mit den schweizerischen Verhältnissen; Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich von Betreibung und Konkurs sowie der Steuerpflicht. Wenn also jemand das ganze Jahr im Fasnachtskostüm herumspaziert, dann sind ganz sicher die Voraussetzungen Integration und Vertrautsein mit den schweizerischen Verhältnissen NICHT ERFÜLLT. Eine Einbürgerung ist dann hinfällig. |
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