| Sonntag, 4. Dezember 2011 15:57 Uhr |
| Volkswahl und rasche Verabschiedung von Initiativen |
| BigBrother aus Arisdorf (1246 Kommentare seit Fr, 19.06.2009) |
| Artikel 138 der Bundesverfassung ist unbedingt zu ergänzen: "Dieses Begehren ist dem Volk INNERT EINES JAHRES zur Abstimmung zu unterbreiten." Diese Änderung drängt sich auf, nachdem die Abzocker-Initiative derart verschleppt worden ist und vielleicht auch vom neu zusammengesetzten Parlament wie eine heisse Kartoffel behandelt wird.
Des weiteren hoffe ich, dass das Parlament im Jahr 2011 das letzte Mal als Wahlbehörde den Bundesrat ernennen kann. Das Volk ist fähig, den Bundesrat direkt zu wählen, denn in den Kantonen funktioniert dies bestens. So steht die Qualifikation im Vordergrund und nicht das Parteibuch. Einzige Einschränkung ist die Berücksichtigung der (sprachlichen) Regionen, wobei ich der Meinung bin, dass das Tessin und das Welschland einen festen Platz in der Regierung haben sollten. |
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