| Dienstag, 2. März 2010 14:12 Uhr |
| Vorratshaltung der Hamster |
| kubra aus Rufi (2804 Kommentare seit Di, 23.09.2008) |
Das Gericht hat entschieden, dass nicht auf Vorrat Daten gespeichert werden dürfen, sondern nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat. "Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Vorgaben gespeichert und verwertet werden." Ist eigentlich klar und richtig und sollte in einem Rechtsstaat, der seinen Bürgern traut gang und gäbe sein. Dass es in Deutschland Richter braucht, um dieses Rechtsverständnis wieder in die Gesellschaft zu bringen, lässt tief blicken. Schäuble und Merkel sind mit ihrer Rechtsverbiegung im Sinne von "Der Zweck heiligt die Mittel" allerdings ziemlich stellvertretend für eine Gesellschaft, die aus Neid und Gier schon mal Diebstahl vor Recht stellt. Dieses Prinzip auf das Bankgeheimnis angewandt heisst, bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, kann man beim Richter eine Offenlegung der Bandkundendaten beantragen. So wie bis anhin auch schon. |
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