| Samstag, 23. Januar 2010 10:30 Uhr |
| Wie geht so etwas? |
| Magnus aus Gerlikon (1619 Kommentare seit Mi, 09.04.2008) |
Da führt eine Amerikanerin ein Millionen Konto bei der UBS und niemand weiss, wie das Geld dahin gekommen ist. Hätte sie es regulär überwiesen, wäre das den Behörden ersichtlich und es gäbe keine Probleme mit der rechtmässigen Versteuerung. Hat sie aber nicht überwiesen, sondern im Ausland verdient und dann persönlich zur Bank gebracht, wäre die UBS verpflichtet gewesen, genau zu prüfen, woher das Geld stammt. Fall es illegal z. B. im Drogenhandel, verdient worden, wäre eine Strafanzeige die richtige Massnahme gewesen. Hat sie aber das Geld direkt von der USA in die Schweiz gebracht, dann stellt sich sofort die Frage, wo das Geld vorher war, doch nicht etwa im Sparstrumpf. Wahrscheinlicher ist doch, dass sie von einem Banker der UBS überredet worden ist, das Geld, das ja dubioser Weise irgendwo herumgelegen haben muss, in die Schweiz zu bringen, um Steuern zu sparen. Dafür bekam der Banker dann seinen Bonus. Und jetzt setzen die Parteien in Bern alles in Bewegung, um den Betrug der beiden Geschäftspartner zu rechtfertigen, indem sie das, was diese Dame und der UBS-Banker taten als legales Handeln bezeichnen, es also kein Steuerbetrug, sondern eine Steuerhinterziehung sei. Eine Unterscheidung, für die es angelsächsischen Raum nicht einmal entsprechende Begriffe gibt. Kürzlich bekam ich eine Bonusrückzahlung von einigen Hundert Franken, Ich fragte den Unternehmer, ob er mir das bar auszahlen könne und es somit steuerfrei sei. Der Unternehmer sagte mir, dass das schon ginge, nur bei ihm sei das abgebucht und wenn ein kleverer Steuerbeamter das genau prüfe, könnte es gut sein, dass ich dann mit einer Busse rechnen müsse. Wieso gilt nicht für alle das gleiche Recht? Und vor allen Dingen, was fällt uns denn ein, eine Ausländerin zu schützen, die ihr eigenes Land betrügt?
|
|
|