| Mittwoch, 30. Juni 2010 08:42 Uhr |
| in dubio pro reo? |
| BigBrother aus Arisdorf (1186 Kommentare seit Fr, 19.06.2009) |
| Wie heisst es so schön, es gilt die Unschuldsvermutung. Mal angenommen, das ganze entpuppt sich als Racheakt der gekränkten Geliebten. Was dann? Das Wirken des Wetterfroschs in der Öffentlichkeit gehört dann der Vergangenheit an, denn mit dieser Hypothek einer Anklage wegen Vergewaltigung ist sein Leben ruiniert. Vermutlich wird dann die Sache juristisch damit abgetan, dass im Zweifelsfalle, eben in dubio pro reo, zugunsten des Angeklagten entschieden wird. Wer kommt dann für die Wiedergutmachung auf, sofern dies überhaupt möglich ist? Ich bin ja gespannt, wie dieser Fall enden wird. |
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