| Dienstag, 24. August 2010 16:10 Uhr |
| macht es sich zu einfach |
| olaf12 aus St. Gallen (389 Kommentare seit Di, 06.05.2008) |
der liebe Herr Graf (der Urheber dieser stumpfsinningen Initiative) macht es sich aber auch gar einfach, denn wenn es um die Exekution geht, dann darf der Richter nach eigenem Ermessen festlegen wie das geschehen soll.. Pech für den Verbrecher wenn er da einen Hardliner erwischt, der ihn dann zu deutsch gesagt gleich hinter dem Gerichtsgebäude erschiessen lässt.. Und etwas geht dabei klar vergessen: was passiert, wenn ein Verurteilter (was sein gutes Recht ist) das Urteil weiterzieht, wird er dann trotzdem umgebracht? Fragen über Fragen.. und keine Antworten Alles in Allem ist die Sache meines Erachtens zuwenig durchdacht und man merkt klar, dass da jemand vom Hass getrieben so eine Schnappsidee zustande bringt an die Otto Normalverbraucher gar nicht zu denken wagt |
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