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Millionen-Klage gegen Kanton St. GallenOberriet SG - Der deutsche Putzmittel-Hersteller und Melander-Züchter Hans Raab erwägt, den Kanton St. Gallen auf 104 Millionen Franken Schadenersatz zu verklagen. Gestützt auf Gutachten hat ein Anwalt und Professor aus Heidelberg die Klageschrift bereits verfasst.tri / Quelle: sda / Mittwoch, 13. Januar 2010 / 10:00 h
Professor Hansjürgen Tuengerthal bestätigte einen Bericht des «Tages-Anzeigers». Er habe die Klage vorbereitet. Ob sie denn auch eingereicht werde, sei noch offen. «Das entscheidet Hans Raab ganz alleine», sagte der ehemalige Syndikus der deutschen Fleischindustrie und Dozent für Wirtschafts- und EU-Recht zur SDA.
Hans Raab wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. Seine Frau verwies auf eine Medienorientierung vom 27. Januar. In der Einladung heisst es wörtlich: «Hans Raab ist nachweislich Tierschützer, kein Tierquäler.» Raab schreibt von einer «beispiellosen Rufmordkampagne» gegen seine Melander-Fischfarm.
Hans Raab: «Beispiellose Rufmordkampagne» gegen seine Melander-Fischfarm. /
![]() Schlachtmethode untersagt In den Bau der Fischfarm investierte Unternehmer Raab rund 40 Millionen Franken. Er liess seine Welse auf eine Art schlachten, die in der Schweiz nicht zulässig ist. Wenige Monate nach der Eröffnung der Fischfarm untersagte ihm der Kanton St. Gallen die Schlachtmethode. Im Mai 2009 fuhr Hans Raab den Betrieb herunter. Seither werden in Oberriet im Rheintal nur mehr Melander gezüchtet, aber nicht mehr geschlachtet. Raab, der im Fürstentum Liechtenstein lebt, sieht sich seinerseits ebenfalls mit Forderungen konfrontiert. Firmen, die am Bau der Anlage beteiligt waren, fordern Honorare in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.
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