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Thema: Behördlicher Hang zum Selbstbetrug

KESB: Kafka lässt grüssen
Frau Inderbitzin, ihre Darstellung macht einen vernünftigen Eindruck. Ihre Argumentation beruht aber auf Konstrukten, die fachlich falsch sind und in der Praxis kläglich scheitern. Ich schreibe aus jahrelanger leidvoller Erfahrung.

Ich könnte jetzt viele erlebte Beispiele schildern, beschränke mich aber auf zwei Punkte in Ihrer Stellungnahme: „Mitberücksichtigung des Kindeswilllens im Entscheidungsfindungsprozess“ und „kindgerechte Anhörungen und Information“. Bei diesen Stichworten kommen sich die „Anwältinnen und Anwälte zum Wohle des Kindes“ ganz besonders edel vor.

Sie wissen, was es für ein Kind bedeutet, wenn Vater und Mutter getrennt sind und gegeneinander agieren. Für ein Kind, das beide Eltern lieb hat und von beiden geliebt werden will, ist das eine Katastrophe. Dem Kind wird von einem Elternteil vermittelt, dass der andere Elternteil ein Problem ist. Das geschieht oft nicht explizit, sondern indirekt und auf emotionaler Ebene. Das Kind hat eigentlich das Bedürfnis, den Kontakt zum ausgegrenzten Elternteil regelmässig zu leben, ist aber vom ausgrenzenden Elternteil, wo es wohnt, abhängig und will nicht riskieren, bestraft zu werden.

Und dann soll es gegenüber den ach so weitergebildeten Erziehungsbeiständinnen und anderen Experten ganz ehrlich und frei erzählen, wie es beim Mami ist, und wie beim Papi, und was da schön ist, und was nicht so schön, und so weiter. Diese Fachleute bilden sich tatsächlich ein, sie könnten mit Teddybärchen und psychologischen Tricks Kinder zu Aussagen bewegen, welche die wahren Bedürfnisse des Kindes offenbaren.

Frau Inderbitzin, wieviele Erwachsene kennen Sie, die mit 20 so reif waren, dass sie ihre Eltern resp. die Beziehung zu ihren Eltern aus kritischer Distanz betrachten und bewerten konnten? Die mit 20 ihre emotionalen Familienmuster erkannt und überwunden haben? Die mit 20 wussten, welche Bedürfnisse in ihrer Kindheit und Jugend missachtet wurden? Ich kenne niemanden.

Erst recht ist es absurd, so etwas von Kindern zu erwarten. Sie sind hoffnungslos überfordert, wenn sie in solche „Entscheidungsfindungsprozesse“ einbezogen werden und dabei wissen oder – bei den kleinen – zumindest spüren, dass davon abhängig ist, wie der Kontakt zu den Eltern gestaltet werden soll. Der Kindeswillen im Sinne entwicklungspsychologisch natürlicher Bedürfnisse ist im Grunde simpel und muss nicht „in einer kindgerechten Anhörung“ herausgekitzelt werden: Ein Kind will eine gelebte Beziehung zu beiden Elternteilen!

Die Leitungsperson einer renommierten universitären Fachstelle, an welcher versucht wird, in konfliktbeladenen Trennungssituationen gute Lösungen zu finden, hat mir anschaulich erklärt, was passiert, wenn Kindern, bis weit ins Jugendalter hinein, Entscheidungen auf die Schultern geladen werden, die mit Elternkontakten zu tun haben. Schwere emotionale Konflikte sind programmiert. Und der Ausweg daraus besteht oft in der radikalen Entscheidung gegen den Elternteil in der schwachen Position. Überhaupt nicht, weil das dem Bedürfnis des Kindes (Kindeswohl!) entsprechen würde, sondern weil damit der quälende innere Kampf scheinbar beendet werden kann. In diesem Fall hat der geäusserte Wille nichts mit dem tiefen Bedürfnis zu tun. Kindeswille und Kindeswohl, Frau Inderbitzin, sind unbedingt zu unterscheiden!

Und deshalb wäre es die Aufgabe der KESB, der Beistände und der Gerichte, möglichst ausgeglichene Kontaktregelungen bei den Eltern durchzusetzen, vor allem beim ausgrenzenden Elternteil, OHNE dass das Kind für oder gegen Mami oder Papi sprechen muss. Das Kind ist davor zu schützen. Das Einzige, was im Austausch mit den Kindern herausgefunden werden muss, ist, ob es Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung gibt. Ist das nicht der Fall, soll das Kind nichts mehr mit der Verhandlung zu tun haben. Jede Anhörung ist für das Kind nur unnützer Stress. Ein Kind darf emotional nicht in die Situation gebracht werden, über die Beziehungen zu den eigenen Eltern entscheiden zu müssen.

Auf der erwähnten Fachstelle ist diese Erkenntnis selbstverständlich und es wird entsprechend gearbeitet, auf Seiten KESB und Erziehungsbeiständin, die in meinem Fall eingesetzt wurde, wird das nicht verstanden. Die Beiständin erzählt mir von tollen Weiterbildungen, jedoch mit ihrem Vorgehen – voll auf den Schultern meines Kindes – hat sie ein Desaster erzwungen. Die überlastete KESB gibt sich mit schöngefärbten und selbstlobenden Berichten der Beiständin zufrieden. Kann ich mich dagegen wehren? Noch mehr Befragungen, Verhandlungen, Verfügungen, bis mein Kind erwachsen ist? Es ist sinnlos. Kafka lässt grüssen.

Meine Erfahrungen passen sehr wohl zu Regula Stämpflis Artikel. Die Macht über Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern, die von der KESB ausgeht, steht in einem furchtbaren Verhältnis zur fachlichen Kompetenz. Würde ich an einem anderen Ort wohnen, mit einer anderen KESB und einer anderen Beiständin, gäbe es jetzt eine andere Kontaktlösung zwischen mir und meinem Kind. Ein Willkürsystem, ohne Rechtssicherheit, abhängig von Leuten, die es manchmal gut meinen, aber oft nicht gut können. Das darf nicht hingenommen werden.
Ihr Kommentar zum Beitrag von LinusLuchs:
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5 Kommentare
· KESB Willkühr
· Kommentar der Kinderanwaltschaft Schweiz
· Anm. d. Redaktion
· KESB: Kafka lässt grüssen
· Gut geschrieben, LinusLuchs!
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