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Thema: Marke Schweiz: Frauenverhöhnung

Anständige Replik
"Hier soll nicht auf die K.O.-Tropfen und den Zuger Justizskandal eingegangen werden - dies wurde eindrücklich schon an anderer Stelle getan."

"Mit Fragen, die übrigens immer noch unbeantwortet bleiben und Journalisten und Journalistinnen, die auf die Fragende eindreschen statt sich auch nur eine Minute Selbstkritik zu erlauben - nochmals: Es geht nicht um Zug."


DOCH. Sie können doch nicht über einen konkreten Fall schreiben und dann vorausschicken, es gehe um was anderes, Frau Doktor...

Ich kann Ihnen mindestens erklären, welche Fragen bereits beantwortet sind:

1. Die Frau wurde definitiv nicht mit KO-Tropfen gefügig gemacht.
Ich kenne deren Wirkung, als einmalig unfreiwilliger Konsument, als Bekannter eines (männlichen) Opfers eines Überfalls mit unfreiwilliger Rohipnol-Einnahme (so heisst das Zeug im Fachjargon), der schwere körperliche und geistige Behinderungen davon getragen hat und als ehemaliger Bekannter Drogensüchtiger in den frühen 80ern GANZ GENAU.

Wer unter KO-Tropfen steht, ist WEG. WEG heisst WEG. Da gibt es kein Herumtorkeln und Schäkern und auch keine Erinnerungsdetails am nächsten Tag - da ist GAR NICHTS mehr an Erinnerung vorhanden. Und schon gar nicht wäre eine Frau fähig, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, wenn sie unter dem Einfluss von Rohipnol steht.

Soviel dazu.

2. Was ficht die Frau am nächsten Morgen an, mal eben ihre Vagina im Spital untersuchen zu lassen, wo sie ganz beiläufig erklärt, sie sei "möglicherweise" unter KO-Tropfen-Einfluss gewesen? Da dies ein Offizialdelikt wäre, musste der Spital eine Verzeigung machen. Schlaue Frau... so konnte sie später noch behaupten, sie hätte ja die Affaire gar nicht selbst publik gemacht.

3. Was ficht die Frau an, im 3-Tage-Rhythmus irgendwelche "Details" in die Zeitungen zu bringen (wie das Detail, dass sie gar keinen Vaginalverkehr haben könne und es deshalb Analverkehr gewesen sein müsse - aha DESHALB keine Spuren in der Muschi?)

4. Hat die Strafuntersuchungsbehörde in einem ordentlichen Verfahren festgestellt, dass der Beschuldigte im Sinne der Anklage UNSCHULDIG ist und ausser ein paar ewiggestriger Feministinnen zweifelt kein Mensch an dieser Version. Auch keine Zeugen.

Sparen Sie uns doch Ihr Geschwurbel. Es reicht doch schon, wenn eine Grüne, die unter Alkoholeinfluss herumgepimpert hat und am anderen Tag nicht mehr dazu stehen konnte, die Karriere ihres Akt-Partners ruiniert hat.

Jetzt kommt Frau Stämpfli noch wie die alte Fasnacht hinterher und macht noch eine Geschichte über die SVP daraus.

Wissen Sie, um noch einen draufzugeben: in meinem Umfeld ist der Name dieser Frau ein Synonym für eine widerwärtige, feige und falsche Schlange geworden.

Ein Mann, der eine Frau vergewaltigt, das heisst im Klartext: ein Mann der sexuellen Verkehr mit einer Frau GEGEN IHREN WILLEN hat, ist aufs schärfste zu verurteilen.
Aber eine Frau, die diese Keule MISSBRAUCHT, um sich vor der Wahrheit zu schützen, verdient dieselbe Strafe.

Habe fertig. Witz gefällig?
Der oben erwähnte "Bekannte" von mir ist von einer Frau ohne sein Wissen mit Rohipnol versetzt worden (aber in diesem Fall nachweislich).
Das Delirium unter dieser Droge ist derart stark - und jetzt spitzen Sie Ihre Lauscher - dass ihm Körperteile, auf denen er ungünstigerweise gelegen hat, ABGESTORBEN sind. Vielleicht kennen Sie das, dass man Nachts erwacht, wenn einem der Arm eingeschlafen ist.
Nun, auf Rohipnol ist das Delirium derart tief, dass es eben KEIN Erwachen gibt. Er ist seither körperlich und geistig behindert.

Wenn Sie also auch nur die geringste Ahnung von KO-Tropfen und deren Wirkung hätten, würden selbst Sie nicht an diese komische Pimperstory glauben.

Habe fertig
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Die Redaktion wird sich den Kommentar ansehen und entscheiden, wie damit zu verfahren ist.


2 Kommentare
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