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Thema: Behördlicher Hang zum Selbstbetrug
Montag, 11. Mai 2015 11:58 Uhr
Kommentar der Kinderanwaltschaft Schweiz
Sehr geehrte Frau Stämpfli
Vielen Dank für Ihr Engagement für Kinderrechte in der Schweiz. Wir sind der Überzeugung, dass Sie und wir im Grunde dieselben Ziele verfolgen – unterschiedlich bewerten wir höchstens den Weg, den die Schweiz gehen muss, um diese Ziele zu erreichen.
Im Dialog legen wir grossen Wert auf Respekt gegenüber dem Gesprächspartner – oder in Ihrem Fall der Gesprächspartnerin – sowie auf Sachlichkeit betreffend der Materie. Gerne nehmen wir mit den folgenden Worten Stellung zu Ihren Äusserungen über Kinderanwaltschaft Schweiz.
Sie schreiben, dass wir mit unserer Stellungnahme zu den KESB, diesen einen Persilschein ausgestellt hätten. Dies ist nicht der Fall. Wir sind uns bewusst, dass die KESB heute noch nicht ihr gesamtes Potenzial entwickelt haben. Wir haben Verständnis für enttäuschte Erwartungen von Betroffenen – auch wir erhalten immer wieder Anrufe von Kindern und Jugendlichen und sind mit der Problematik der aktuellen Situation bestens vertraut. Dennoch – oder gerade deswegen – sind wir der Überzeugung, dass mit dem neuen KESR die richtige Fahrtrichtung eingeschlagen wurde und die KESB die richtigen Institutionen dafür sind, um ein kindgerechtes Rechtssystem in der Schweiz zu verwirklichen.
Kinderanwaltschaft Schweiz bezieht klar Position für die KESB, das ist korrekt. Uns befriedigt die heutige Situation jedoch ebenfalls noch nicht und wir stellen folgende Forderungen an die KESB:
- Weiterbildungen von Fachpersonen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderentwicklungspsychologie, Gesprächsführung sowie im Erlernen der Ermittlung und Umgang mit dem Kindeswillen
- Herstellung der Verhältnismässigkeit durch Multidisziplinarität
- Mitberücksichtigung des Kindeswillles im Entscheidungsfindungsprozess
- Kindgerechte Anhörungen und Information
- Einsetzung von Rechtsvertretungen für Kinder
- Verbesserung der gegenwärtigen zu starken "Juristenlastigkeit"
- Optimierung der Schnittstellen und Prozesses zwischen KESB und Gemeinden
- Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
- Innovatives Finanzierungsmodell, damit Kinder und Jugendliche keine Nachteile mehr daraus ziehen, dass die Kostenübernahme nicht kindeswohlorientiert geregelt ist
Anhand dieser Punkte können Sie leicht erkennen, dass Kinderanwaltschaft Schweiz durchaus nicht wie Sie schreiben “an der Grenze von Paranoia” reagiert. Ganz im Gegenteil ist es doch gerade unser Ziel, Kindern und Jugendlichen dank der Umsetzung der Leitlinien für ein kindgerechtes Rechtssystem die Sicherheit zu geben, dass Entscheidungen verhältnismässig sind.
Sie stellen die Frage, welche Interessen wir verfolgen. Das ist leicht zu beantworten:
Kinderanwaltschaft Schweiz hat die Vision, dass bis zum Jahr 2020 alle Kinder ein kindgerechtes Rechtssystem erfahren, welches Kinder mit Würde, Achtung, Sorgfalt und Fairness behandelt. Ein kindgerechtes Rechtssystem garantiert, dass Kindern zugehört wird, dass ihre Ansichten ernst genommen werden und stellt damit sicher, dass die Interessen derjenigen geschützt werden, die sich nicht äussern können. Dadurch, dass Kinder an Entscheidungen, die ihr weiteres Leben betreffen, aktiv mitwirken können, erfahren sie Selbstwirksamkeit, lernen Eigenverantwortung zu übernehmen und werden dadurch in ihrer Resilienz (Widerstandsfähigkeit) gestärkt. Wir sehen in den KESB die richtige Institution, um dies zu verwirklichen.
Gerne können Sie sich auf unserer Webseite www.kinderanwaltschaft.ch umsehen und sich informieren. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und für einen Meinungsaustausch zur Verfügung: via Email, Telefon oder bei einem persönlichen Treffen.
Beste Grüsse
Irène Inderbitzin
Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz
Vielen Dank für Ihr Engagement für Kinderrechte in der Schweiz. Wir sind der Überzeugung, dass Sie und wir im Grunde dieselben Ziele verfolgen – unterschiedlich bewerten wir höchstens den Weg, den die Schweiz gehen muss, um diese Ziele zu erreichen.
Im Dialog legen wir grossen Wert auf Respekt gegenüber dem Gesprächspartner – oder in Ihrem Fall der Gesprächspartnerin – sowie auf Sachlichkeit betreffend der Materie. Gerne nehmen wir mit den folgenden Worten Stellung zu Ihren Äusserungen über Kinderanwaltschaft Schweiz.
Sie schreiben, dass wir mit unserer Stellungnahme zu den KESB, diesen einen Persilschein ausgestellt hätten. Dies ist nicht der Fall. Wir sind uns bewusst, dass die KESB heute noch nicht ihr gesamtes Potenzial entwickelt haben. Wir haben Verständnis für enttäuschte Erwartungen von Betroffenen – auch wir erhalten immer wieder Anrufe von Kindern und Jugendlichen und sind mit der Problematik der aktuellen Situation bestens vertraut. Dennoch – oder gerade deswegen – sind wir der Überzeugung, dass mit dem neuen KESR die richtige Fahrtrichtung eingeschlagen wurde und die KESB die richtigen Institutionen dafür sind, um ein kindgerechtes Rechtssystem in der Schweiz zu verwirklichen.
Kinderanwaltschaft Schweiz bezieht klar Position für die KESB, das ist korrekt. Uns befriedigt die heutige Situation jedoch ebenfalls noch nicht und wir stellen folgende Forderungen an die KESB:
- Weiterbildungen von Fachpersonen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderentwicklungspsychologie, Gesprächsführung sowie im Erlernen der Ermittlung und Umgang mit dem Kindeswillen
- Herstellung der Verhältnismässigkeit durch Multidisziplinarität
- Mitberücksichtigung des Kindeswillles im Entscheidungsfindungsprozess
- Kindgerechte Anhörungen und Information
- Einsetzung von Rechtsvertretungen für Kinder
- Verbesserung der gegenwärtigen zu starken "Juristenlastigkeit"
- Optimierung der Schnittstellen und Prozesses zwischen KESB und Gemeinden
- Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
- Innovatives Finanzierungsmodell, damit Kinder und Jugendliche keine Nachteile mehr daraus ziehen, dass die Kostenübernahme nicht kindeswohlorientiert geregelt ist
Anhand dieser Punkte können Sie leicht erkennen, dass Kinderanwaltschaft Schweiz durchaus nicht wie Sie schreiben “an der Grenze von Paranoia” reagiert. Ganz im Gegenteil ist es doch gerade unser Ziel, Kindern und Jugendlichen dank der Umsetzung der Leitlinien für ein kindgerechtes Rechtssystem die Sicherheit zu geben, dass Entscheidungen verhältnismässig sind.
Sie stellen die Frage, welche Interessen wir verfolgen. Das ist leicht zu beantworten:
Kinderanwaltschaft Schweiz hat die Vision, dass bis zum Jahr 2020 alle Kinder ein kindgerechtes Rechtssystem erfahren, welches Kinder mit Würde, Achtung, Sorgfalt und Fairness behandelt. Ein kindgerechtes Rechtssystem garantiert, dass Kindern zugehört wird, dass ihre Ansichten ernst genommen werden und stellt damit sicher, dass die Interessen derjenigen geschützt werden, die sich nicht äussern können. Dadurch, dass Kinder an Entscheidungen, die ihr weiteres Leben betreffen, aktiv mitwirken können, erfahren sie Selbstwirksamkeit, lernen Eigenverantwortung zu übernehmen und werden dadurch in ihrer Resilienz (Widerstandsfähigkeit) gestärkt. Wir sehen in den KESB die richtige Institution, um dies zu verwirklichen.
Gerne können Sie sich auf unserer Webseite www.kinderanwaltschaft.ch umsehen und sich informieren. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und für einen Meinungsaustausch zur Verfügung: via Email, Telefon oder bei einem persönlichen Treffen.
Beste Grüsse
Irène Inderbitzin
Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz
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5 Kommentare
· KESB Willkühr | Tiger14 | Di, 12.05.15 09:12 |
· Kommentar der Kinderanwaltschaft Schweiz | Redaktion | Mo, 11.05.15 11:58 |
· Anm. d. Redaktion | Redaktion | Mo, 11.05.15 12:02 |
· KESB: Kafka lässt grüssen | LinusLuchs | Di, 12.05.15 15:32 |
· Gut geschrieben, LinusLuchs! | Kassandra | Fr, 15.05.15 00:50 |
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