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UNO fordert Freilassung der Schweizer in LibyenGenf - Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte ergreift Partei für die zwei in Libyen festgehaltenen Schweizer: Navi Pillay forderte Libyen auf, Max Göldi und Rachid Hamdani freizulassen.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 8. Dezember 2009 / 13:17 h
Die zwei Schweizer Geschäftsleute ohne Begründung festzuhalten, sei ungerecht. «Sie müssen so schnell wie möglich freigelassen werden», sagte die Hochkommissarin am Dienstag auf eine entsprechende Frage an einer Pressekonferenz in Genf.
Göldi und Hamdani dürfen seit 508 Tagen nicht aus Libyen ausreisen. Sie lebten während dieser Zeit meist in der Schweizer Botschaft. Dieses Vorgehen sei wie eine Verletzung ihrer Rechte, stellte Pillay fest. Die beiden seien während einer sehr langen Zeit ohne Verfahren festgehalten worden. Eine gültige Erklärung dafür habe es nicht gegeben.
Offenbar seien sie Opfer eines Streits zwischen der Schweiz und Libyen geworden. «Menschen dürfen aber nicht unter schlechten Beziehungen zwischen Staaten leiden», sagte Pillay.
Bisher erfolglos Seit Juli 2008 stecken Göldi und Hamdani in Libyen fest.Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay. /
Damals hatte die Genfer Polizei einen Sohn des libyschen Machthabers Muammar Gaddafi wegen des Verdachts auf Körperverletzung festgenommen. Seither ist das Verhältnis zwischen der Schweiz und Libyen belastet. Auch eine Reise von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz nach Libyen im Sommer 2008 hatte keine Verbesserung gebracht. Trotz einer Entschuldigung für die Verhaftung liess Gaddafi die zwei Schweizer nicht ausreisen. Nochmals Kritik an der Abstimmung Anfang Dezember wurden Göldi und Hamdani wegen Visavergehen zu 16 Monaten Gefängnis und einer Busse verurteilt. Ihre Anwälte wollen das Urteil anfechten. Ihnen droht ausserdem ein zweiter Prozess. Pillay bekräftigte zudem nochmals ihre Kritik an der Abstimmung über die Anti-Minarett-Initiative in der Schweiz. Sie wolle nicht den demokratischen Entscheid kritisieren, sondern die Vorurteile, die eine solche Abstimmung beeinflussen könnten. Das Minarettverbot bezeichnete sie erneut als dem Völkerrecht widersprechend.
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