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Vergleichsdienste wimmeln «teure» Versicherte abBern - Wer die günstigste Krankenkasse sucht, wird bei comparis.ch oder bonus.ch fündig. Eine Offerte für das beste Angebot bekommt er dort aber nicht unbedingt. Die Internetvergleichsdienste unterstützen die Krankenkassen bei ihrer Jagd nach «guten Risiken» und bekommen dafür auch noch Geld.bert / Quelle: sda / Dienstag, 27. September 2011 / 12:19 h
Für die Versicherungen sind nicht alle Patienten gleich interessant. Frauen und ältere Leute haben ein grösseres Risiko, krank zu werden und dadurch die Versicherung zu belasten. Auch bei Anfragen für Minimalfranchisen wird ein höheres Gesundheitsrisiko vermutet. Besonders attraktiv sind junge Männer, jedenfalls aus einigen Kantonen.
Allerdings verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen, alle, die dies wünschen, in die Grundversicherung aufzunehmen. Um diese so genannte Aufnahmepflicht zu umgehen und die teuren Versicherten nicht aufnehmen zu müssen, lassen sich Krankenkassen immer neue Tricks einfallen. Nun haben sie dafür auch die Internetvergleichsdienste eingespannt.
Eisler: Keine Offertpflicht Je nach Alter, gewünschter Franchise und Wohnkanton kann über comparis.ch oder bonus.ch gar keine Offerte für die günstigsten Angebote bestellt werden.Für die Versicherungen sind nicht alle Patienten gleich interessant. /
Die Anfrage wird auf teurere Krankenkassen umgeleitet. Die Versicherungen hätten zwar eine Aufnahmepflicht, aber keine Offertpflicht, sagte comparis-Gründer Richard Eisler am Dienstag auf Anfrage zu einer Meldung des «Blick». Auch bei Bonus.ch ist die Selektion kostenpflichtig. Trotzdem sieht sich der Vergleichsdienst nach Angaben eines Sprechers nur als «Schnittstelle» zwischen Krankenkassen und Versicherten. Welche Anfragen sie entgegennehmen wollten, entscheiden allein die Krankenkassen. Damit sind die Vergleichsdienste nun ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Jede Versicherung habe die Pflicht, alle Versicherten mit jeder gewünschten Franchise aufzunehmen, sagte Helga Portmann, Leiterin der Versicherungsaufsicht im Bundesamt für Gesundheit (BAG), auf Anfrage. Das BAG prüfe nun, ob die Aufnahmepflicht verletzt werde, wenn Offertanfragen nicht entgegengenommen werden. Sei dies der Fall, schreite das BAG ein, sagte Portmann.
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