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Franz Weber kritisiert Verordnungsentwurf zu ZweitwohnungenMontreux - Der Verordnungsentwurf für den künftigen Bau von Zweitwohnungen stösst beim Vater der Zweitwohnungsinitiative, Franz Weber, auf Kritik. Die Regelung, wonach Wohnungen von der Verordnung ausgenommen werden, die vor dem 11. März 2012 erstellt wurden, berge hohe Risiken.knob / Quelle: sda / Freitag, 1. Juni 2012 / 13:51 h
Der Verordnungsentwurf der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative enthalte viele Möglichkeiten, weitere Zweitwohnungen in den betroffenen Gemeinden zu bauen: Sei es in Form von «Ersatzerstwohnungen», sei es als Zweitwohnungen, die durch eine mangelhafte Definition weiterhin ermöglicht würden.
Dies sei bedauerlich, heisst es in einem Communiqué vom Freitag der Stiftung Franz Weber und von Webers Organisation Helvetia Nostra.
Der Begriff der Zweitwohnung, die zur «kommerziellen touristischen Beherbergung» erstellt werde und dadurch den Bau von neuen Zweitwohnungen in Gemeinden ermögliche, welche die Grenze von 20 Prozent Zweitwohnungen bereits überschritten hätten, sei äusserst vage. Dadurch lade er zum Missbrauch ein.
«Voreilige Beurteilung» Die Ausnahmebestimmung, wonach der Bau neuer Zweitwohnungen auf der Basis von Sondernutzungsplänen, die vor der Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommen wurden und durch ihren Detaillierungsgrad einer Baubewilligung gleichzusetzen seien, sei eine voreilige Beurteilung der juristischen Bedeutung von Eigentumsgarantie.Zum Verordnungsentwurf für den künftigen Bau von Zweitwohnungen gibt es eine Anhörung. (Symbolbild) /
«Es muss zwingend der Wille der Stimmbürger respektiert werden, die sich gegen die Realisierung pharaonischer, die Schweizer Landschaft entstellender Zweitwohnungsprojekte ausgesprochen haben», schreibt Franz Weber. Die Umnutzung einer bestehenden Erstwohnung in eine Zweitwohnung sollte nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig sein: Bei höherer Gewalt, bei Erbschaften, zum Schutz der historischen Bausubstanz von Kulturgütern und in strukturschwachen, von Abwanderung bedrohten Gebieten. Zum Verordnungsentwurf für den künftigen Bau von Zweitwohnungen gibt es eine Anhörung. Diese findet am 18. Juni in Form einer Konferenz statt. Eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, landesweit tätige Verbände und weitere Organisationen.
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