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«Sackgeldjobs» sollen von AHV-Beitragspflicht befreit werdenBern - «Sackgeldjobs» wie Babysitten und Aufgabenhilfe sollen von den AHV-Beiträgen befreit werden. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion, will die Ausnahmeregelung aber nur für Angestellte bis 25 Jahre und einen Lohn von bis zu 750 Franken zulassen.ww / Quelle: sda / Dienstag, 10. Juni 2014 / 12:39 h
Eine weitergehende Befreiung auch für Arbeitnehmende über 25 Jahre sowie für Tätigkeiten, die keine «Sackgeldjobs» darstellen, stehen für den Bundesrat nicht zur Diskussion.
Für Nebenjobs soll künftig keine AHV mehr verlangt werden. (Symbolbild) /
In diesen Fällen kumulierten die Einsätze regelmässig so, dass sie gesamthaft eine Hauptverdienst bildeten und von der AHV geschützt werden müssten, heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates vom Dienstag. Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr hatte im März mit einer Motion eine Änderung der entsprechenden AHV-Verordnung gefordert und eine Freigrenze von 2300 Franken pro Jahr für Dienstleistungen in privaten Haushaltungen verlangt. Fehr war Ende 2013 wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge in die Schlagzeilen geraten. Wegen einer illegal beschäftigten Hausangestellten reichte das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit gegen Hans Fehr und seine Ehefrau eine Anzeige ein. Hans und Ursula Fehr hatten während zwei Jahren eine serbische Putzfrau schwarz beschäftigt. Für Arbeitnehmende bis 25 Jahren Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) hatte in einer Motion gefordert, geringfügige Löhne von Babysittern und Hausangestellten von der AHV-Beitragspflicht zu befreien. Der Bundesrat schlägt nun eine Regelung vor, wonach auf Einkommen für gelegentliche geringfügige Tätigkeiten im Sinne von «Sackgeldjobs» - wie Babysitting oder Aufgabenhilfe - bis 750 Franken im Kalenderjahr, welche junge Arbeitnehmende bis zu 25 Jahren in Privathaushalten erzielen, keine Beiträge erhoben werden.
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