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Patient in der Schweiz wahrscheinlich nicht an Ebola erkranktBern - Der erste mögliche Ebola-Patient in der Schweiz ist in ersten Labortests negativ auf die Viruserkrankung getestet worden. «Dies deutet darauf hin, dass die Person nicht an Ebola erkrankt ist», teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit.awe / Quelle: sda / Mittwoch, 24. September 2014 / 15:53 h
Um jedoch jede Unsicherheit auszumerzen, werden die Tests nochmals durchgeführt. Die betroffene Person bleibe während der ganzen Inkubationszeit von maximal 21 Tagen im Spital, schrieb das BAG weiter. Getestet wird das Blut im Hochsicherheitslabor des Genfer Universitätsspitals.
Beim Patienten handelt es sich um einen jungen Guineer, der am Dienstag ins Universitätsspital Lausanne gebracht worden war. Der Jugendliche war am 17. September in der Asyl-Empfangsstelle Vallorbe VD angekommen und zwei Tage vorher aus Guinea ausgereist. In Vallorbe erklärte er, dass ein Mitglied seiner Familie an Ebola gestorben sei. Der Patient ist negativ auf die Viruserkrankung getestet worden. (Symbolbild) /
Er wurde daraufhin umgehend zur Überwachung ins Spital St-Loup VD gebracht. Als er fiebrig wurde, wurde er gemäss den Kriterien des BAG als Ebola-Verdachtsfall eingestuft und unter allen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach Lausanne ins Universitätsspital überführt. Fünf Personen beim BAG gemeldet Das Lausanner Universitätsspital gibt nicht bekannt, welche besonderen Massnahmen zur Pflege des Patienten getroffen wurden. Die Universitätsspitäler seien für "solche Situationen" gewappnet, hiess es auf Anfrage. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat mit Ausbruch der Ebola-Epidemie klare Handlungsanweisungen eingeführt. Bei einem Verdachtsfall - wenn etwa eine Person aus einem der betroffenen Länder kommt und die Inkubationszeit von drei Wochen noch nicht abgelaufen ist - wird das BAG informiert. Bislang sei dies vier Mal der Fall gewesen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Dabei sei es um insgesamt fünf Personen gegangen. Nur der junge Guineer galt schliesslich als Verdachtsfall. Das BAG betonte am Mittwoch erneut, dass für die Schweizer Bevölkerung keinerlei Gefährdung besteht.
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