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AHV- und IV-Minimalrenten steigen um 5 Franken

Bern - Die Minimalrenten von AHV und IV steigen am 1. Januar 2015 um 5 Franken, nämlich von 1170 auf 1175 Franken pro Monat. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Der Anstieg ist damit geringer als in früheren Jahren.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 15. Oktober 2014 / 13:19 h

Die Maximalrente von AHV und IV wird um 10 Franken auf 2350 Franken erhöht. Per 2011 war die Minimalrente um 20 und die Maximalrente um 40 Franken erhöht worden, per 2013 stieg die Minimalrente noch um 10 und die Maximalrente um 20 Franken. Die Renten werden alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Sackgeldjobs von AHV befreit

Eine Änderung gibt es zudem bei den «Sackgeldjobs»: Jugendliche, die hin und wieder für ein Taschengeld Kinder hüten, müssen neu keine AHV mehr auf diesem Einkommen bezahlen. Die Eltern der beaufsichtigten Kinder müssen keine Arbeitgeberbeiträge mehr bezahlen und den AHV-Beitrag auch nicht mehr vom Lohn des Babysitters abziehen.

Die neue Regelung gilt für bis 25-jährige Jugendliche und junge Erwachsene, die pro Jahr in einem Privathaushalt nicht mehr als 750 Franken verdienen. Die jungen Leute können aber verlangen, dass die Arbeitgeber ihnen die AHV abrechnen und Beiträge bezahlen.

Mit der entsprechenden Verordnungsänderung erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlament vom vergangenen September.



5 Franken mehr im Portemonnaie. /

Der Ständerat überwies eine Motion von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) nach einer hitzigen Diskussion und gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission.

Mehrkosten von 201 Millionen Franken

Bei den Ergänzungsleistungen (EL) hat der Bundesrat den Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs für Alleinstehende um 80 Franken auf 12'290 Franken pro Jahr erhöht, wie das Departement des Innern am Mittwoch mitteilte. Für Ehepaare steigt der Betrag von 28'815 auf 28'935 Franken und für Waisen von 10'035 auf 10'080 Franken. Erhöht werden auch die Entschädigungen für Hilflose.

Wegen der höheren Renten erhöhen sich die Kosten um insgesamt 201 Millionen Franken. 176 Millionen Franken entfallen auf die AHV - der Bund hat davon knapp 20 Prozent oder 34 Millionen Franken zu bezahlen. 25 Millionen Franken trägt die IV.

Unverändert bei 480 Franken bleiben im nächsten Jahr die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige für AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO). Bei 914 Franken belassen hat der Bundesrat auch den Mindestbeitrag für die freiwillige AHV.

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Kein AHV-Beitrag für «Sackgeldjobs»?





Flankierende Massnahmen im Sozialbereich

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Versicherungen

Kontroverse zu Kostenübernahme von Medikamenten für krebskranke Kinder Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, die Einzelvergütung von Medikamenten speziell bei krebskranken Kindern zu verbessern. Seiner Einschätzung, die Krankenversicherer würden den jährlich rund 270 eingereichten Gesuchen für eine Kostengutsprache nahezu zu hundert Prozent entsprechen, widerspricht der Dachverband «Kinderkrebs Schweiz». Fortsetzung


Welche Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen? Jeder, der bereits beim Arzt war und ein Medikament verschrieben bekommen hat, wird festgestellt haben, dass er in der Apotheke nicht den gesamten Preis bezahlen musste. Hierbei handelt es sich um eine Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Fortsetzung


Soziales

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Bundesrat

Neue Regeln für den Autohandel: Mehr Auswahl und günstigere Preise für Verbraucher Die Schweizer Regierung hat neue Regeln für den Autohandel beschlossen. Diese Regeln gelten ab dem 1. Januar 2024. Sie sollen den Wettbewerb im Autohandel fördern und Verbrauchern mehr Auswahl und günstigere Preise bieten. Fortsetzung


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Inland

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Sabine Wunderlin - Fotografin in einer Umbruchzeit Eine Ausstellung im Stadtmuseum Aarau blickt auf die Arbeit der renommierten Fotojournalistin Sabine Wunderlin zurück. In den 40 Jahren ihrer Tätigkeit war sie Zeugin einer Umbruchszeit in der Schweiz. Fortsetzung


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