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Kantone sollen allein über Zulassungsstopp entscheiden

Bern - Der Bundesrat beschränkt sich beim Zulassungsstopp auf das politisch Machbare. Er verzichtet auf eigene Interventionsmöglichkeiten und überlässt es den Kantonen, die Zulassung neuer Ärzte, Apotheker oder anderer Leistungserbringer im ambulanten Bereich einzuschränken.

jbo / Quelle: sda / Mittwoch, 18. Februar 2015 / 15:05 h

Mit seinen Vorschlägen, wie der bis Mitte 2016 befristete Zulassungsstopp dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden könnte, hatte der Bundesrat in ein Wespennest gestochen. Auf Widerstand stiess vor allem die Idee, dass der Bund die Tarife senken kann, wenn die Kosten in einem Kanton aus dem Ruder laufen.

Die Kantone sahen darin einen Eingriff in die Tarifautonomie, Versicherer, Ärzte, Spitäler und Parteien lehnten die Eingriffsmöglichkeit ebenfalls ab. Der Bundesrat habe die Vorlage aufgrund dieser Kritik angepasst, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Ebenfalls fallen gelassen hat er den Vorschlag, dass die Kantone den ambulanten Bereich der Spitäler regulieren müssen.

Föderalistische Lösung

Vorgesehen ist nun, dass die Kantone das Spitalambulatorium mit Leistungsaufträgen steuern können. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer Überversorgung im ambulanten Bereich einzuschränken. Die Einschränkung kann sich auf eine Fachrichtung beschränken und sich auf das ganze Kantonsgebiet oder nur auf eine bestimmte Region beziehen.

Diese Lösung ist laut Berset «so föderalistisch wie möglich». Die Kantone hätten die Möglichkeit, bei einer Überversorgung einzugreifen, aber keine Verpflichtung. «Sie kennen die Versorgungslage, und sie kennen auch die Bedürfnisse am besten», sagte der Gesundheitsminister.

Auch der Kanton soll aber nicht im Alleingang, sondern nur zusammen mit den betroffenen Kreisen handeln können.



Die Kantone sollen eingreifen können, wenn es in einer Region zu viel Ärzte eines bestimmten Fachgebiets oder andere ambulante Angebote gibt. /

Um Einschränkungen zu beschliessen, muss zunächst der Bedarf an ambulanten Leistungen ermittelt werden. Eine Kommission, in der Versicherte, Leistungserbringer und Krankenversicherer vertreten sind, soll gemäss den Plänen des Bundesrats zur Beurteilung der Versorgung Stellung nehmen und eine Empfehlung abgeben.

Umgekehrt kann der Kanton auch bei Unterversorgung eingreifen. Im Gesetzesentwurf ist lediglich von «geeigneten Massnahmen» die Rede, die ergriffen werden können. Laut Berset ist denkbar, dass die Kantone Infrastrukturen zur Verfügung stellen, Zugang zu Krediten gewähren oder Verfahren beschleunigen.

Umstrittenes Konzept

Er glaubt, mit diesem Konzept eine mehrheitsfähige Lösung vorgelegt zu haben. Er erinnert daran, dass das Parlament die Vertragsfreiheit bisher immer abgelehnt habe. Und auch die Managed-Care-Vorlage sei vor allem darum gescheitert, weil die Bevölkerung die Einschränkung der freien Arztwahl ablehnte.

Letzten September hat der Nationalrat allerdings einer Motion zugestimmt, die ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einführen will. Die Krankenkassen wären dann nicht mehr verpflichtet, die Leistungen jedes zugelassenen Leistungserbringers zu vergüten.

Die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich konnte schon zwischen 2001 und 2011 eingeschränkt werden. Die Aufhebung des Zulassungsstopps per Anfang 2012 führte zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten, worauf das Parlament im Juli 2013 die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre eingeführte. Anders als bei der neuen Regelung sind davon aber nur Ärztinnen und Ärzte betroffen.


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