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Erneut erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TIR und Universität ZürichIn Zusammenarbeit mit dem Strafrechtslehrstuhl von Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) letzte Woche ein Seminar zum Tierschutzstrafrecht veranstaltet, an dem den teilnehmenden Studierenden die Gelegenheit geboten wurde, sich vertieft mir der komplexen Thematik des Tierschutzstrafrechts auseinanderzusetzen. Der Anlass war aus Sicht aller Beteiligten ein voller Erfolg.li / Quelle: Tier im Recht / Donnerstag, 24. September 2015 / 14:54 h
Bereits zum neunten Mal hat die TIR in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ein Seminar zum Tierschutzrecht durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 17. und 18. September 2015 in Zürich statt. Im Vorfeld hatten die teilnehmenden Studierenden ausführliche Seminararbeiten zu verfassen, deren Fokus auf strafrechtlichen Aspekten des Tierschutzrechts lag.
Das breite Themenspektrum der Arbeiten reichte von der strafrechtlichen Problematik der Tötung von Grossraubtieren und wildernden Hunden über tierschutzstrafrechtliche Aspekte der sogenannten Extrem- oder Qualzucht und des Phänomens des Animal Hoarding bis hin zur strafrechtlichen Fragestellungen in den Bereichen der Nutztierhaltung, der Jagd, der Wildtierhaltung im Zirkus und des Imports tierquälerisch hergestellter Produkte. Ebenso behandelt wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Hunde- und Pferdesport sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von sogenannten «Tierrechts-Terroristen».
Am ersten Tag des abwechslungsreichen Seminars standen im Hauptgebäude der Universität Zürich vier Vorträge über verschiedene Aspekte der rechtlichen Mensch-Tier-Beziehung auf dem Programm. Den Anfang machte Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, der die Besonderheiten und die praktische Umsetzung des Tierschutzstrafrechts beleuchtete. Im Anschluss gewährte Emil Ott, Leiter des Dienstes Tier- und Umweltschutz der Kantonspolizei Zürich, einen spannenden Einblick in die Vorgehensweise der Polizei bei Tierschutzfällen.
Am Nachmittag präsentierte Prof. Dr. med.
Aus Sicht der TIR war das Seminar ein voller Erfolg. /
Frank Urbaniok den Teilnehmenden im Hauptgebäude der Universität Zürich hochinteressante Ausführungen über asymmetrische Machtbeziehungen und den Zusammenhang von Tierquälereien und anderen Straftaten. Der forensische Psychiater und Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich wies dabei unter anderem darauf hin, dass viele Gewaltstraftäter in jüngeren Jahren bereits durch Tierquälereien auffällig werden und dass Tierquäler sich oftmals auch der eigenen Familie gegenüber gewalttätig verhalten. Das letzte Referat des ersten Tages hielt Dr. Regula Vogel, Kantonstierärztin des Kantons Zürich. Sie berichtete über die tierschutzrechtlich relevanten Tätigkeiten des kantonalen Veterinärdienstes und brachte den Studierenden die verwaltungsrechtliche Seite des Tierschutzrechtsvollzugs näher. Danach begaben sich die Seminarteilnehmer zum Restaurant Commihalle, um den Tag bei einem gemeinsamen Nachtessen im gemütlichen Rahmen ausklingen zu lassen. Der zweite Seminartag begann mit der Besichtigung des städtischen Schlachthofs. Die transparente Betriebsführung, die den gesamten Ablauf der Schlachtung von Kälbern von der Anlieferung über die Betäubung bis hin zur Tötung zeigte, war eindrücklich und bedrückend zugleich. Das weitere Seminarprogramm fand wiederum im Hauptgebäude der Universität Zürich statt: Die Studierenden widmeten sich in Workshop-Gruppen verschiedenen Tierschutzthemen wie der Tierwürde, der Haltung von Wildtieren unter ethischen Gesichtspunkten und der Produktion tierischer Nahrungsmittel. Anschliessend präsentierten die Gruppen ihr jeweiliges Thema im Plenum, wobei sich sehr spannende und angeregte Diskussionen ergaben. Aus Sicht der TIR war das Seminar ein voller Erfolg. Ein Grossteil der verfassten Arbeiten wird Eingang in die Bibliothek der TIR finden und auf diese Weise auch weiteren Interessierten zur Verfügung stehen. Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen und Teilnehmenden ganz herzlich für die gelungene Veranstaltung und hoffen, dass das Seminar allen in bester Erinnerung bleiben wird. Insbesondere möchte sich die TIR bei den Referentinnen und Referenten sowie bei Herrn Hans Rudolf Hofer, Direktor des Schlachtbetriebs Zürich, für ihre aufschlussreichen Ausführungen bedanken. Die TIR ist überzeugt, durch entsprechende Lehrveranstaltungen viele Studierende für die Thematik sensibilisieren zu können und damit einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung künftiger Fachkompetenzen im Bereich des Tierschutzrechts zu leisten.
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