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Trophäenjagd auf bedrohte Tierarten im AuslandSeit Anfang des Jahres widmet sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in einem neuen Projekt der Problematik der Wilderei und des Handels mit lebenden Tieren, Jagdtrophäen und illegal erstandenen Tierprodukten.li / Quelle: Tier im Recht / Dienstag, 8. März 2016 / 08:43 h
Bereits im vergangenen Jahr hat die TIR mögliche Lösungsansätze für tier- und artenschutzrechtliche Probleme in Kenia und Simbabwe untersucht. Ein mit dem Tod des Löwen Cecil in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerücktes und kontrovers diskutiertes Thema stellt die Trophäenjagd dar.
Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard und Büffel Afrika ist wegen der sogenannten «Big Five» (Löwe, Elefant, Nashorn, Leopard und Büffel) und vieler weiterer Tierarten beliebtes Reiseziel für Trophäenjäger aus aller Welt. Die erlegten Tiere dürfen mit der entsprechenden Genehmigung in aller Regel legal als Souvenir mit nach Hause genommen werden. Über das Internet werden Jagdreisen oft als Gesamtpaket inkl. Waffe, Übernachtung, Verpflegung und Genehmigungen angeboten. Zu finden sind dort auch Jagdmethoden, die in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten sind, beispielsweise die Jagd mit Pfeil und Bogen. Fehlschüsse von Hobbyjägern führen zu erheblichem Leiden bei den betroffenen Tieren. Eine weitere in moralischer Hinsicht besonders bedenkliche Form der Trophäenjagd stellt die sogenannte Gatterjagd («Canned Hunting») dar (siehe Newsmeldung vom 13.01.2016): Als Touristenattraktion gezüchtete Tiere werden ihren Jägern «auf dem Silbertablett» präsentiert, d.h. ohne Fluchtmöglichkeiten in Gehege eingesperrt und zum Abschuss freigegeben. Jagdsafaris sind in den meisten afrikanischen Ländern rechtlich zulässig, wenn die entsprechenden Landesgesetze etwa hinsichtlich der Schutzgebiete, der Jagdzeiten und des Waffengesetzes sowie die jeweiligen Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden, d.h. insbesondere die entsprechenden CITES-Genehmigungen vorliegen. Viele der begehrten Tiere fallen nämlich unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Während der kommerzielle Handel mit bedrohten Arten nach Anhang I (namentlich bestimmte Nashornpopulationen) verboten ist, bestehen für die Einfuhr von Trophäen jedoch in gewissem Umfang Ausnahmen.Die TIR setzt sich seit Jahren für Importverbote tierquälerisch erzeugter Produkte ein. /
Die Abschussquoten und Bedingungen werden dabei von den CITES-Mitgliedern durch Beschlüsse festgesetzt. Bei gefährdeten Arten nach Anhang II (namentlich Löwen) ist hingegen das Herkunftsland selbst für die Festsetzung der Quoten und deren Nachhaltigkeit verantwortlich. Als Gründe für den Jagdtourismus wird oft ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Armutsbekämpfung behauptet. Dies ist jedoch in höchstem Grade umstritten, wie etwa ein Bericht des Ökonomen-Netzwerks Economists at Large zeigt. Nur ein geringer Teil der Einnahmen fliesst demnach tatsächlich in Artenschutzprojekte. Die Einnahmen landen meist nicht bei der Landbevölkerung, sondern bei den veranstaltenden, zumeist ausländischen Unternehmen. Jedes Jahr werden Jagdtrophäen aus Afrika auch in die Schweiz importiert. Nach Auffassung der TIR verursacht die Trophäenjagd erhebliche tier- und artenschutzrechtliche Probleme, die durch die Freude an der Jagd nicht zu rechtfertigen sind. Der Bundesrat hat sich jedoch zuletzt gegen ein Importverbot von Jagdtrophäen bedrohter Tierarten ausgesprochen und beantragte die Ablehnung einer entsprechenden Motion. Dass es auch anders geht, zeigt Frankreich, welches im letzten Jahr ein Importverbot für Löwentrophäen erlassen hat. Die TIR setzt sich seit Jahren für Importverbote tierquälerisch erzeugter Produkte ein. Sie hofft, auch in diesem Bereich einen Beitrag zur Verbesserung der inzwischen dramatischen Situation leisten zu können.
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