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Weko kämpft gegen Absprachen im KosmetikmarktBern - Der Markt für Parfümerie und Kosmetik in der Schweiz soll wieder besser spielen: Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat dem Branchenverband (ASCOPA) und dessen Mitgliedern verboten, sensible Marktinformationen auszutauschen.joge / Quelle: sda / Donnerstag, 17. November 2011 / 10:23 h
Laut WEKO legten die Unternehmen untereinander Preise, Umsätze, Werbekosten und allgemeine Geschäftsbedingungen offen. Dies verstosse gegen das Kartellgesetz, da die Unternehmen so ihr Marktverhalten gegenseitig anpassen können, wie die WEKO schreibt.
Der Austausch habe zu einer «erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs» auf dem Markt für Parfümerie- und Kosmetikprodukte geführt. Es handle sich um einen Verstoss gegen das Kartellgesetz, weshalb die WEKO den Informationsaustausch per 31. Oktober 2011 verboten hat.
Nur eine Verwarnung. (Symbolbild) /
![]() Keine Busse möglich Die Unternehmen werden aber nicht sanktioniert, da ihr Verhalten gemäss geltendem Wettbewerbsrecht nicht unter die Kategorie der «direkt sanktionierbaren Verhaltensweisen» fällt. Den Unternehmen würde hingegen eine Sanktion drohen, wenn sie der Verfügung der WEKO zuwiderhandeln; sich also weiterhin austauschen. Gemäss dem Gesetz könne die WEKO nur schwere Verstösse sanktionieren, etwa Absprachen über Preise und Mengen oder Gebietsaufteilungen, erläuterte WEKO-Vizedirektor Patrik Ducrey. Die Untersuchung war 2008 von einer Selbstanzeige eines der beteiligten Unternehmen ausgelöst worden. Der festgestellte Austausch von Marktinformationen habe 2002/03 begonnen, sagte Ducrey. Vom Branchenverband ASCOPA war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Ihm gehören Hersteller, Importeure und Lieferanten von über 180 Parfüm- und Kosmetikmarken an, etwa Chanel, Estée Lauder, Dior, L'Oréal, Richmont oder Yves Saint Laurent.
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