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Kanton Bern: Gesetz für E-VotingBern - Im Kanton Bern soll Wählen und Abstimmen dereinst auch per Internet möglich sein. Das Kantonsparlament genehmigte die dafür nötigen Gesetzesänderungen einstimmig. Als erste kommen die Auslandschweizer in den Genuss des E-Votings.sl / Quelle: sda / Dienstag, 31. März 2009 / 15:03 h
Basis dafür ist die Harmonisierung des Stimmregisters für Auslandschweizerinnen und -schweizer.
Mit der Gesetzesrevision werden aber auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass alle bernischen Stimmberechtigten dereinst ihre Stimme auf elektronischem Weg abgeben können.
Bis zur definitiven Einführung des E-Votings wird es aber noch einige Zeit dauern, da zuerst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Dazu gehört auch die Koordination mit andern Kantonen.
Daten in elektronischer Form werden neu solchen auf Papier gleichgestellt.
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Der bernische Grosse Rat überwies zudem das neue kantonale Archivierungsgesetz einstimmig, das auf Anfang 2010 in Kraft treten soll. Das bernische Archivwesen wird damit erstmals auf Gesetzesstufe geregelt. Bisher waren zwölf Verordnungen dafür massgebend. Das Gesetz wurde im Rat als Meilenstein bezeichnet, da es neuen Entwicklungen wie der immer grösser werdenden Informationsflut, dem technischen Fortschritt und der Digitalisierung Rechnung trägt. Daten in elektronischer Form werden neu solchen auf Papier gleichgestellt.
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