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St. Gallen: Ja zu neuem EinbürgerungsverfahrenSt. Gallen - Im Kanton St. Gallen werden künftig kommunale Einbürgerungsräte für Einbürgerungen zuständig sein: Das Volk stimmte mit 58'803 Ja- bei 31'238 Nein-Stimmen einem Nachtrag zur Kantonsverfassung zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 31,5 Prozent.fest / Quelle: sda / Sonntag, 17. Mai 2009 / 14:54 h
Damit erhält St. Gallen ein staatlich korrektes Verfahren. Weil bisher sämtliche Vorschläge für einen neuen Einbürgerungsmodus gescheitert waren, wird seit 2004 per Notrecht eingebürgert.
Das ändert, sobald die Regierung den Nachtrag in Kraft setzt. Dann sind in den Gemeinden Einbürgerungsräte, die aus Mitgliedern der Politischen und der Ortsgemeinde zusammengesetzt sind, zuständig für Einbürgerungen. Die Entscheide werden veröffentlicht, dagegen kann schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Wird eine Einsprache gutgeheissen, kommt das Einbürgerungsgesuch vor die Bürgerversammlung oder in St. Gallen, Wil und Gossau vor das Stadtparlament.
Das Volk stimmte einem Nachtrag zur Kantonsverfassung zu. /
Die Vorlage war einzig von der SVP-Basis bekämpft worden. Im Kantonsrat hatte die SVP-Fraktion der Einbürgerungsvorlage noch grossmehrheitlich zugestimmt. Mit 71'541 zu 15'684 Stimmen sagten die St. Gallerinnen und St. Galler Ja zu einem weiteren Nachtrag zur Kantonsverfassung. Damit wird die Bildung von Zweckverbänden geregelt. Hier lag die Stimmbeteiligung bei 30,9 Prozent. Die Vorlage war unumstritten.
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