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Zürich - Videoüberwachung ohne GrundlageZürich/Lausanne - Das Bundesgericht verpasst dem Kanton Zürich eine Niederlage: Laut dem Urteil ist der Abschnitt über die Videoüberwachung im neuen Zürcher Polizeigesetz zu vage formuliert und wird aufgehoben. Geändert werden muss auch ein anderer Abschnitt.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 30. September 2009 / 16:43 h
Die Lausanner Richter hielten auch die Aufbewahrungsdauer der Videoaufzeichnungen von einem Jahr für zu lange. Geändert werden müsse zudem der Aspekt des Polizeigewahrsams: Inhaftierte müssten jederzeit die Möglichkeit haben, den Haftrichter anzurufen. Die jetzige Regelung sei nicht verfassungskonform.
Der Kanton Zürich darf die entsprechenden Bestimmungen nun per sofort nicht mehr anwenden. In welcher abgeänderter Form sie wieder den Weg ins Gesetz finden, ist noch unklar. Eine Wiederholung der Volksabstimmung wird es aber nicht geben.
Urteil nicht überraschend Für die Sprecherin der Zürcher Sicherheitsdirektion, Irène Schwitter-Bandli, ist Urteil in Sachen Videoüberwachung nicht überraschend.Die Aufbewahrungsdauer der Videoaufzeichnungen von einem Jahr ist zu lange. /
![]() Das Gesetz sei diesbezüglich tatsächlich etwas zu allgemein formuliert gewesen. Das Zürcher Stimmvolk hatte das Polizeigesetz am 24. Februar 2008 mit 75 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Kurz darauf erhoben linke Gruppierungen Beschwerde gegen insgesamt 15 Abschnitte des neuen Regelwerks. Sie befürchteten, dass die Grundrecht der Bürger auf der Strecke blieben. Am 1. Juli wurde das Polizeigesetz trotz hängiger Beschwerde in Kraft gesetzt. ![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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