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Schuldspruch gegen Türken wegen Mordes bestätigtBern - Das Obergericht des Kantons Bern hat am Mittwoch im Appellationsprozess gegen einen 51-jährigen Türken den Schuldspruch wegen Mordes bestätigt. Bei der Strafzumessung ging es mit 18 Jahren um ein Jahr über das Kreisgericht hinaus.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 22. Oktober 2009 / 08:33 h
Die Tat geschah vor 15 Jahren. Bei einem Treffen in der Nähe der Wohnung des Opfers in Bern brachte der Angeklagte seinen 29-jährigen Landsmann mit vier Schüssen von hinten um. Die Ehefrau des Opfers eilte herbei, als sie die Schüsse hörte - sie wurde zur Hauptbelastungszeugin.
Für das Obergericht ist aus der Gesamtheit der Indizien erwiesen, dass eine unbekannte Täterschaft nicht in Frage kommt. Der Angeklagte bestreite «wider alle Evidenz». Die Tat gilt als politisch motiviert; beide gehörten der marxistisch-leninistischen Organisation MLSPB an, aus der das Opfer ausgetreten war.
Die Tat gilt als politisch motiviert. (Symbolbild) /
Es sei anzunehmen, dass der Mann deshalb sterben musste, sagte der vorsitzende Richter Martin Räz bei der Urteilsbegründung. Der Täter habe das aus der langjährigen Freundschaft aufgebaute Vertrauen ausgenutzt, um das Verbrechen vorzubereiten. Wenige Tage vor der Mordtat habe er die Frau des Opfers mit ihrem neugeborenen Kind im Spital besucht. Neben der Witwe hatten mehr als zehn unbeteiligte Zeugen gegenüber der Polizei Angaben gemacht. Alle hatten gesehen, wie eine Person nach den Schüssen über die Friedenstreppe, wo die Tat geschehen war, davonrannte. Der Täter konnte sich nach Frankreich absetzen, wo er erst 2006 verhaftet und in der Folge ausgeliefert wurde. «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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