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Zwei Varianten zur Organisation der Sterbehilfe Bern - Der Bundesrat will die organisierte Sterbehilfe regeln. Er schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Entweder sollen Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen sich an strenge Auflagen halten oder die organisierte Sterbehilfe wird ganz verboten.
bert / Quelle: sda / Mittwoch, 28. Oktober 2009 / 21:43 h
Der Bundesrat hat beide Varianten bis 1. März 2010 in die Vernehmlassung geschickt. Sterbehilfeorganisationen schöpften den rechtlichen Spielraum vermehrt aus und entzögen sich teilweise staatlichen und standesrechtlichen Kontrollmechanismen, begründete er dies.
Die Regierung bevorzugt die Variante mit den Sorgfaltspflichten. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden.
Die Regierung bevorzugt die Variante mit den Sorgfaltspflichten. (Symbolbild) /
![]() Kein Verbot Das vom Bundesrat als Variante vorgeschlagene Verbot der organisierten Sterbehilfe kommt nicht gut an: Die Grünen, die SP und die Patientenorganisationen sprechen sich dagegen aus. Vor allem seitens der Sterbehilfeorganisationen weht aber auch der milderen Variante ein rauher Wind entgegen. Als «inakzeptabel» taxiert etwa Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe auf Menschen, die an einer Krankheit leiden, die unheilbar ist oder innert kurzer Zeit zum Tode führt. Diese Bestimmung heble das Selbstbestimmungsrecht der Patienten praktisch aus, sagte Vorstandsmitglied und Sterbebegleiter Walter Fesenbeck auf Anfrage. Schützenhilfe erhalten die beiden Sterbehilgeorganisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates zur Regelung der Sterbehilfe gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen verunmöglichen, heisst es in einem Communiqué.
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