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Bundesrat will Akten zu Geheimarmee nicht freigebenBern - Der Bundesrat sieht weiterhin keinen Grund, den Bericht des Untersuchungsrichters Pierre Cornu über die Geheimarmee P-26 aus dem Jahr 1991 freizugeben. Daran ändert seiner Ansicht nach auch der Umstand nichts, dass die P-26-Mitglieder von der Geheimhaltung entbunden wurden.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 18. Februar 2010 / 13:18 h
Wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine Motion von Nationalrat Jo Lang (Grüne/ZG) schreibt, besteht zwischen der Veröffentlichung von amtlichen Akten und der Schilderung von persönlichen Diensterlebnissen «ein sehr wesentlicher Unterschied». Die schutzwürdigen privaten und öffentlichen Interessen würden nach wie vor überwiegen, weshalb die Akten nicht freigegeben werden sollen.
Der Cornu-Bericht unterliegt einer gesetzlichen Sperrfrist von 50 Jahren.
Der Bundesrat hat entschieden, dass die Akten über die Geheimarmee P-26 nicht freigegeben werden. / Foto: David Adair ex-press.ch
Der Bundesrat entband jedoch alle Personen von der Schweigepflicht, die zwischen 1940 und 1991 «einer der Kaderorganisationen für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet» angehörten. Keine Akten offenlegen In seiner Motions-Antwort unterstreicht der Bundesrat aber, dass diese Personen nur über persönliche Diensterlebnisse und über ihre Zugehörigkeit zur Geheimarmee berichten dürfen. Akten dürfen sie nicht offenlegen. Ebenso müssen sie die Persönlichkeitsrechte anderer P-26-Mitglieder respektieren. ![]() UV-Beständigkeit: Ein Schlüssel für langlebige Outdoor-Werbemittel In der dynamischen Welt der Aussenwerbung spielt die Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse eine entscheidende Rolle. Eine der grössten Herausforderungen ist die UV-Strahlung, die Materialien im Freien stark beansprucht. Der Fokus liegt darauf, wie UV-Beständigkeit im Jahr 2026 die Langlebigkeit von Outdoor-Werbemitteln beeinflusst und welche strategischen Ansätze dabei eine Rolle spielen. Fortsetzung
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