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Bundesgericht schafft Strafrabatt abLausanne - Das Bundesgericht zieht bei der Bestrafung von Ersttätern die Schraube an. Laut Gericht darf das Fehlen von Vorstrafen künftig nur noch in Ausnahmefällen zu einer Strafminderung führen. Auch psychisch beeinträchtigten Tätern droht eine verschärfte Gangart.ht / Quelle: sda / Montag, 15. März 2010 / 20:39 h
Nach bisheriger Praxis musste die Strafe für einen Täter zwingend gemindert werden, wenn er zuvor noch nie strafrechtlich verurteilt worden war. Die Richter in Lausanne haben nun entschieden, dass dieser Grundsatz künftig nicht mehr absolut gelten soll.
Strafminderung wegen fehlenden Vorstrafen soll nur noch gewährt werden dürfen, wenn dies auf «aussergewöhnliche Gesetzestreue» hinweist.
Ihren Gesinnungswandel begründet die Strafrechtliche Abteilung zunächst mit dem Argument, dass es in der Bevölkerung als Normalfall zu gelten habe, nicht vorbestraft zu sein. Vorstrafenlosigkeit sei deshalb neutral zu behandeln.
Das Bundesgericht verschärft seine Praxis. /
![]() Weiter verweist das Gericht darauf, dass auch Personen als straflos gelten, bei denen Vorstrafen aus dem Strafregister gelöscht wurden, weil die Verurteilung Jahrzehnte zurückliegt. Das führe zum unbefriedigenden Ergebnis, dass solche Täter gleich behandelt werden müssten wie kriminell gänzlich unbescholtene Bürger. Eine ungerechtfertigte Privilegierung würden zudem Straftäter erfahren, von denen gar kein Strafregisterauszug erhältlich sei. Vor Kurzem hat das Bundesgericht auch bei der Strafzumessung für psychisch beeinträchtigte Täter die Gangart verschärft. Bisher hatten die Gerichte in solchen Fällen die Strafe in der Regel um den Grad reduziert, um den die Schuldfähigkeit (früher Zurechnungsfähigkeit) des Täters als vermindert galt. Bei mittlerer Schuldunfähigkeit also wurde die «Normalstrafe» halbiert.
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