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Bedingte Strafe für Totschlag mit BügeleisenOlten SO - Eine 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Olten-Gösgen SO verurteilte die Täterin am Montag wegen Totschlags zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten.fest / Quelle: sda / Montag, 6. September 2010 / 17:18 h
Die Ehefrau habe in einer heftigen Gefühlbewegung gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin in den Erläuterungen. Allerdings habe die Frau die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten. «Die Art der Tat war brutal gewesen», sagte sie.
Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert.
Die Verurteilte wurde für schuldig befunden, in der Nacht auf den 23. März 2003 ihren Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Schönenwerd SO getötet zu haben. Tatwerkzeuge waren ein Bügeleisen und ein Trainingsgerät.
Seit Jahren Eheprobleme Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf.Heimtückische Waffe: Das Bügeleisen. / Foto: David Adair ex-press.ch
Er starb durch äusseres Verbluten. Die Frau rief die Polizei selbst an. Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt. Freispruch für Helfer Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen. Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.![]() UV-Beständigkeit: Ein Schlüssel für langlebige Outdoor-Werbemittel In der dynamischen Welt der Aussenwerbung spielt die Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse eine entscheidende Rolle. Eine der grössten Herausforderungen ist die UV-Strahlung, die Materialien im Freien stark beansprucht. Der Fokus liegt darauf, wie UV-Beständigkeit im Jahr 2026 die Langlebigkeit von Outdoor-Werbemitteln beeinflusst und welche strategischen Ansätze dabei eine Rolle spielen. Fortsetzung
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