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Kampagne gegen Übergriffe auf ÖV-PersonalBern - Mit einem neuen Aufkleber in Bussen, Trams und Zügen informieren die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Konsequenzen von Übergriffen auf ihr Personal. Der Warnhinweis dient aber auch dem Schutz der Angestellten.fest / Quelle: sda / Dienstag, 7. September 2010 / 11:42 h
Der Aufkleber zeigt einen Polizisten mit Anzeigeblock und informiert in drei Sprachen: «Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen und Tätlichkeiten) gegen das Fahrpersonal werden von Amtes wegen verfolgt.» Der Aufkleber wurde am Dienstag beim Bahnhof Bern in einem Bus des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) vorgestellt und angebracht.
Forderung des Personals Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) - stellvertretend für die Personalverbände - und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) - flankiert vom Bundesamt für Verkehr (BAV) - erfüllen mit der Information eine Forderung des Personals des öffentlichen Verkehrs. «Wir haben am letzten Kongress von unserer Basis den klaren Auftrag erhalten, diesen Gesetzesartikel bekanntzumachen», sagte SEV-Präsident Giorgio Tuti gemäss Communiqué vom Dienstag vor den Medien in Bern.Übergriffe auf das Personal des Öffentlichen Verkehrs gelten als Offizialdelikt. /
«Diesen Auftrag erfüllen wir mit diesen Klebern auf attraktive Weise.» Seit 2007 von Amtes wegen verfolgt Strafbare Handlungen gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs gelten erst seit dem 1. Januar 2007 als Offizialdelikte und werden seither von Amtes wegen verfolgt. Zuvor mussten Zugbegleiter, Lokomotivführer oder Buschauffeusen selbst Strafanzeige einreichen, wenn sie beschimpft oder bedroht wurden. «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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