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Lotto-Monopol in Deutschland fällt

Luxemburg - Das deutsche Staats-Monopol für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele hat erst einmal ausgedient. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei «nicht mehr gerechtfertigt».

fest / Quelle: sda / Mittwoch, 8. September 2010 / 16:15 h

Sie verstosse gegen die in der EU geltende Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die privaten Wettanbieter jubeln: An der Börse verbuchen die Aktien der Unternehmen satte Kursgewinne. Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Entscheidung vor allem damit, dass die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen für ihre Dienste erheblich werben. Das Monopol diene also nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht.



Das Monopol diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht. /

Nur dann aber sei es gerechtfertigt.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) bezeichnete die Entscheidung als Wendepunkt in der Rechtsprechung. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes haben, sagte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné in Brüssel. «Die heutigen Urteile sind richtungsweisend für ganz Europa», sagte der Direktor des Online-Anbieters bwin, Jörg Wacker.

Bald offen für Private

Die deutschen Lottoanbieter dagegen wollen grundsätzlich am Staatsvertrag über Glücksspiel festhalten. Nach Ansicht von WestLotto-Chef Winfried Wortmann geht es den Richtern nicht um die Art und Weise der Organisation, sondern um eine stärkere Abwehr der Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden seien.

Bei der Umsetzung des Richterspruchs seien jetzt vor allem die Länder gefordert. Nach dem Urteil ist damit zu rechnen, dass die deutschen Gerichte, die die Meinung des EuGH erbeten hatten, zugunsten privater Glücksspielunternehmen auch aus anderen EU-Ländern entscheiden werden.

 




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