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Rollstuhlfahrer klagt gegen easyJet

Genf - Ein Rollstuhlfahrer und die Organisation Integration Handicap haben am Dienstag beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Beschwerde gegen easyJet eingereicht. Grund: EasyJet weigerte sich, ihn ohne Begleitperson zu transportieren. Zudem klagt der Mann vor dem Genfer Zivilgericht wegen Benachteiligung.

fest / Quelle: sda / Mittwoch, 8. September 2010 / 18:00 h

Aus beruflichen Gründen musste der Genfer Jurist im Herbst 2009 von Genf nach Berlin fliegen. Ihm sei jedoch der Zutritt zum Flugzeug verweigert worden mit dem Argument, als Rollstuhlfahrer brauche er aus Sicherheitsgründen eine Begleitperson, schreibt die Fachstelle Egalité Handicap im Namen von Integration Handicap in einem am Mittwoch verschickten Communiqué.

Sportlichkeit überzeugte nicht

Auch die Erklärungen des Mannes, er könne das Flugzeug aufgrund seiner starken Arme ohne Probleme selbständig verlassen, überzeugte das Flugpersonal nicht.



Der Rollstuhlfahrer wurde nur mit Begleitperson an Bord genommen. /

Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, ist der Rollstuhlfahrer sehr sportlich: Er hat schon mehrere Marathons absolviert.

Der Rollstuhlfahrer war gezwungen, eine Begleitperson unter den Flugpassagieren zu finden. Beim Rückflug von Berlin nach Genf stellten sich dem Mann die gleichen Probleme wie beim Hinflug.

Auf Briefe mit Bitte um eine Stellungnahme sowohl seitens des Mannes wie auch der Organisation Integration Handicap habe easyJet nicht reagiert, heisst es weiter.

EasyJet verweist auf EU-Regelung

EasyJet wehrt sich gegen die Vorwürfe: «Die EU-Regelungen zur Flugsicherheit schreiben vor, dass Fluggesellschaften im Notfall imstande sein müssen, ein Flugzeug in Sekundenschnelle zu räumen», schreibt easyJet auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Wie zahlreiche andere Airlines verlange deshalb auch easyJet, dass behinderte Flugpassagiere zusammen mit einer Begleitperson reisen müssten. Diese Vorschrift werde in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ausführlich erläutert, die jeder Fluggast bei der Buchung seines Flugtickets akzeptiere, heisst es weiter.

 


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