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Bundesgericht bestätigt Urteile gegen türkische NationalistenLausanne - Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung gegen den türkischen Nationalisten Ali Mercan und zwei seiner Mitstreiter bestätigt. Mercan hatte 2007 an einer Veranstaltung in Winterthur den Völkermord an den Armeniern als Lüge bezeichnet.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 29. September 2010 / 12:34 h
Das Zürcher Obergericht hatte Ali Mercan, Europavertreter der türkischen Arbeiterpartei, im vergangenen Februar wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Hälfte wurde bedingt ausgesprochen.
Mercan hatte im Juni 2007 bei einer Pressekonferenz in Winterthur geäussert, dass es sich bei den im ersten Weltkrieg ab 1915 erfolgten Massakern an den Armeniern durch das Osmanische Reich nicht um einen Völkermord gehandelt habe. Der behauptete Genozid sei vielmehr eine internationale und historische Lüge.
Rassistische Motive bestritten Mitverurteilt wurden zwei Landsleute, welche die Veranstaltung organisiert hatten. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts nun bestätigt und die Beschwerde der drei Männer abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass der angebliche Völkermord an den Armeniern wissenschaftlich nicht zweifelsfrei feststehe. Zudem hätten sie gar keine rassistischen Motive gehabt.Zu Recht habe das Obergericht aus verschiedenen Umständen auch auf das Bestehen rassistischer Motive geschlossen. /
![]() Sei eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung auch ohne eine solche Absicht möglich, bedeute dies nichts anderes, als dass eine wertungsfreie Diskussion über historisch nicht umfassend abgeklärte Geschehnisse zu Unrecht kriminalisiert werde. Verweis auf Fall Perincek Die Richter in Lausanne halten ihnen ihre Erwägungen entgegen, die sie schon im Fall von Dogu Perincek gemacht haben. Demnach herrscht in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein breiter Konsens über die Einstufung als Völkermord. Daran ändere nichts, dass einzelne Staaten den Genozid an den Armeniern nicht anerkennen würden. Zu Recht habe das Obergericht aus verschiedenen Umständen auch auf das Bestehen rassistischer Motive geschlossen. Das gelte namentlich im Hinblick auf die von Mercan - wie auch von Pericek - gewählte Darstellung der Armenier als Aggressoren gegen das türkische Volk. Schliesslich verletzen die Verurteilungen auch nicht die Meinungsäusserungsfreiheit. Für die Veranstaltung in Winterthur war ursprünglich Dogu Perincek als Redner vorgesehen gewesen. Weil ihm die Einreise verwehrt wurde, übernahm Mercan seine Rolle. (Urteil 6B_297/2010 vom 16.9.2010)
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