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Einlegerschutz: Massnahme verlängertBern - Der Nationalrat hat am Montag die Geltung der dringlichen Massnahmen zum Schutz von Bankguthaben bis Ende 2012 verlängert. Er tat dies oppositionslos mit 73 zu 0 Stimmen. Das Dringlichkeitsrecht war ursprünglich bis Ende 2010 befristet.fest / Quelle: sda / Montag, 29. November 2010 / 17:49 h
Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte das Parlament Ende 2008 im Eilverfahren beschlossen, den Einlegerschutz im Falle von Bankenpleiten von bisher 30'000 auf 100'000 Franken zu erhöhen.
Der Nationalrat entschied ohne Gegenstimme. /
Diese Änderung des Bankengesetzes soll ins Dauerrecht überführt werden. Im Mai verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision. Damit es zwischen dem Auslaufen des bis Ende 2010 befristeten Beschlusses und dem Inkrafttreten der definitiven Gesetzesrevision nicht zu einer Lücke kommt, wollte der Bundesrat die Befristung bis Ende 2011 verlängern. Der Nationalrat folgte dem Ständerat.
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