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Postmarkt wird «noch» nicht komplett liberalisiertBern - Der Postmarkt soll vorerst nicht vollständig liberalisiert werden. Der Ständerat ist am Dienstag auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt und hat beschlossen, das Restmonopol der Post auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm vorläufig nicht aufzuheben.bert / Quelle: sda / Dienstag, 30. November 2010 / 13:19 h
Die Räte wollen aber keinen absoluten Liberalisierungsstopp. Sie haben beschlossen, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes die Lage neu beurteilen soll. Im Grundsatz war dieses Vorgehen im Ständerat nicht mehr umstritten.
Eine Minderheit wollte dem Bundesrat allerdings nur zwei Jahre Zeit lassen. Die Mehrheit erachtete diese Frist jedoch als zu kurz. Die Marktöffnung stosse bei der Bevölkerung auf Skepsis, sagte Claude Janiak (SP/BL). Der Bundesrat sollte sich Zeit nehmen, um Lösungen zu finden.
Ursprünglich hatte der Ständerat der vom Bundesrat vorgeschlagenen schrittweisen Marktöffnung zugestimmt. Damit wäre das übriggebliebene Briefmonopol ein Jahr nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes aufgehoben worden.
Post. /
Ausnahmen für abgelegene Häuser Einen Kompromiss beschloss der Ständerat bei der Grundversorgung. Der Nationalrat will, dass die Post ohne Ausnahme an mindestens fünf Wochentagen in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen verteilt werden muss. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass er selbst dazu Ausnahmen beschliessen kann. Der Ständerat beschloss nun, dass der Bundesrat nur für einzelne Haushalte Ausnahmen vorsehen darf - und auch dies nur, wenn die Hauszustellung mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten verbunden ist.Umstrittene Presseförderung Am meisten zu diskutieren gab am Dienstag die indirekte Presseförderung. Der Nationalrat hatte die Mittel dafür aufgestockt und beschlossen, die Zustellung der Zeitungen durch die Post mit jährlich 50 Millionen statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 30 Millionen zu unterstützen. Im Ständerat war der Betrag umstritten. Die Gegner des höheren Betrags aus den Reihen der Bürgerlichen zogen Sinn und Nutzen der indirekten Presseförderung grundsätzlich in Zweifel oder verwiesen auf die Sparbemühungen des Bundes. Das Postgesetz geht zurück an den Nationalrat.
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