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Bundesgericht erlaubt GastroSuisse eigenes BewertungssystemLausanne - GastroSuisse darf sein eigenes «Sterne-System» für die Bewertung von Hotelbetrieben einführen. Das Bundesgericht hat in letzter Instanz die Beschwerde des Schweizer Hotelier-Vereins abgewiesen, der ein Monopol für die Vergabe von Sternen beanspruchen wollte.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 20. Januar 2011 / 13:28 h
Der Schweizer Hotelier-Verein (SHV) hatte die Vergabe von Sternen für die Hotelklassifikation für sich beansprucht. Der Branchenverband liess bereits 1979 entsprechende Markenzeichen eintragen. 2005 hinterlegte der Verband Gastrosuisse eigene Markenzeichen, die ebenfalls ein bis fünf Sterne enthalten.
Sterne sind Gemeingut Das Handels- und anschliessend das Kassationsgericht des Kantons Zürich wiesen die dagegen erhobene Klage des Hotelier-Vereins ab und erlaubten Gastrosuisse, Hotels mit seinem eigenen Sterne-System zu bewerten. Das Bundesgericht hat dies nun letztinstanzlich bestätigt und die Beschwerde des SHV abgewiesen. Mit dem Entscheid aus Lausanne steht fest, dass Gastrosuisse nun mit der eigenen Sternevergabe beginnen darf. Für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens war dies noch verboten worden. Das Gericht stützt zunächst die Ansicht der Zürcher Justiz, dass die Sterne als Gemeingutzeichen nicht schutzfähig sind.Gastro Suisse darf nun mit einem eigenen Sterne-System Hotel bewerten. (Symbolbild) /
Keine Alternativen Sterne, egal von wem vergeben, würden von Kunden ohne weiteres als Hinweis auf die Qualitätsstufe eine Beherbergungsbetriebs verstanden. Alternative Zeichen mit einer ähnlichen Aussagekraft gebe es nicht. Die Verwendung von Sternen im Tourismus- und Hotelleriemarkt dürfe deshalb nicht monopolisiert werden. Daran ändere auch nichts, dass grundsätzlich jeder Betrieb gegen ein Entgeld die Marken vom Hotelier-Verein verwenden könne. Anderen Marktteilnehmer dürfe es trotzdem nicht verunmöglicht werden, für die eigene Klassierung ebenfalls Sterne zu verwenden.Sofortige Umsetzung Das Handelsgericht habe im weiteren auch korrekt entschieden, wenn es eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der beiden Branchenverbände verneint habe. Erfolglos blieb schliesslich auch der Einwand des SHV, dass Gastrosuisse mit seinem eigenen Bewertungssystem unlauteren Wettbewerb betreibe. Laut der Pressemitteilung von Gastrosuisse vom Donnerstag soll nun umgehend damit begonnen werde, die angeschlossenen Betriebe mit Sternen zu versehen.
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