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Alice Schwarzer verweigert AussageMannheim - Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat die Vernehmung zweier Rechtsmediziner am Mittwoch neue Zweifel an der Tatversion der Ex-Geliebten genährt. Die beiden hatten die Spuren an einem Messer untersucht, mit dem Kachelmann die Frau bedroht haben soll.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 9. Februar 2011 / 18:22 h
Das mutmassliche Opfer beschuldigt Kachelmann, er habe ihr das Messer an den Hals gedrückt und sie vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet dies.
Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern erklärte vor dem Landgericht Mannheim, seiner Einschätzung nach wären deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen, wenn Kachelmann der Frau das Messer über längere Zeit an den Hals gedrückt hätte.
Keine DNA-Spuren Ähnlich äusserte sich der von der Verteidigung bestellte Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild. Es sei «ausgesprochen unwahrscheinlich», dass solch eine Verletzung auf Grundlage der Angaben des mutmasslichen Opfers entstehen könne. Der Täter hätte den knapp einen Millimeter breiten Messerrücken dem Opfer bis zu 20 Mal nebeneinander an den Hals drücken müssen, damit solch ein Verletzungsbild entstehen könne.Verletzungen selber zugefügt? Rothschild zufolge hätten sich am Messerrücken dann auch DNA-Spuren des Opfers finden müssen. Doch dies sei nicht der Fall gewesen.Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer. /
«Dort ist keine DNA, und das ist nicht nachvollziehbar.» Er schloss auch aus, dass die Spuren verloren gegangen sein könnten, als die Frau nach der Tat das Messer nochmals anfasste. Dass sich das mutmassliche Opfer die Wunde selbst beigebracht haben könnte, hielten beide Gutachter für ebenso möglich, wie bei Kratzern am Bauch sowie Blutergüssen an den Oberschenkeln der 34-Jährigen. Schwarzer: Kontakte zum Therapeuten Mit Spannung war am Nachmittag der Auftritt der Journalistin Alice Schwarzer vor dem Gericht erwartet worden, die als Zeugin geladen war. Kachelmanns Verteidigung hatte die Vernehmung beantragt, um Schwarzer über ihre Kontakte zum Therapeuten des mutmasslichen Opfers zu befragen. Schwarzers Auftritt verlief allerdings kurz und unspektakulär: Sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin Gebrauch und verweigerte die Aussage. Dies diene dem Schutz ihrer Informanten, sagte Schwarzer. Daraufhin wurde sie aus dem Zeugenstand entlassen.
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