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Paradigmenwechsel im EnergiegesetzBern - Weil's bei der Energieeffizienz mit der Freiwilligkeit nicht geklappt hat, soll der Bundesrat inskünftig Verbrauchsvorschriften erlassen. Diesen Paradigmenwechsel im Energiegesetz beschloss der Ständerat am Donnerstag mit 28 zu 0 Stimmen.fest / Quelle: sda / Donnerstag, 16. Juni 2011 / 22:26 h
Die bessere Energieeffizienz für Anlagen, Fahrzeuge und Apparate sei angesichts des angepeilten Atomausstiegs ein Gebot der Stunde, sagte Kommissionssprecherin Verena Diener (glp/ZH).
Bisher habe der Gesetzgeber auf Freiwilligkeit in Form von Branchenvereinbarungen gesetzt. Dieser Umweg solle dahinfallen, wobei die Freiwilligkeit nicht ausgeschlossen sei. Ziel sei es, Geräte auf dem besten Stand der Technologie möglichst schnell am Markt zu haben.
Rolf Büttiker (FDP/SO) erklärte, die Wirtschaft mache da keine Freudensprünge. Die Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip, wonach der Staat erst eingreift, wenn es die Privaten nicht schaffen, sei ein Grund. Die anderen beiden seien mögliche Unvereinbarkeiten mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Einführung des Begriffs «bester Stand der Technologie». Verteidigte die Wirtschaft: Ständerat Rolf Büttiker. /
Die beste Technologie könne schliesslich auch unwirtschaftlich sein. Freiwilligkeit nicht bewährt In neun von zehn Fällen habe sich die Freiwilligkeit nicht bewährt, konstatierte Bundesrätin Doris Leuthard. Der krasseste Fall von Makulatur sei eine Vereinbarung mit den Autoimporteuren gewesen. Die EU habe seit 2005 Verbrauchsvorschriften. Mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gebe es somit keine Schwierigkeiten. Wahrscheinlicher sei vielmehr, dass die Schweiz zur Schutthalde für ineffiziente Technologien werde. Die Vorlage geht an den Nationalrat. In der Vernehmlassung wurden die Verbrauchsvorschriften von den Wirtschaftverbänden und den bürgerlichen Parteien gar nicht goutiert.
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