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SVP-Politiker wegen Steuerbetrug vor GerichtSolothurn - Der Solothurner SVP-Kantonalpräsident Heinz Müller muss sich wegen mehrfachen Steuerbetrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat am Montag Anklage beim Richteramt Solothurn-Lebern erhoben.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 12. Juli 2011 / 11:47 h
Müller wird vorgeworfen, Wahlkampfkosten für die Nationalratswahlen 2007 über den Geschäftsaufwand seiner Firma verbucht zu haben, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Dies habe die Jahresgewinne 2006 und 2007 um insgesamt 170'000 Franken geschmälert.
Auf diesem Weg habe Müller Steuern gespart. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Wahlkampfkosten jedoch um private Ausgaben, die nicht als Geschäftsaufwand verbucht werden dürfen.
Der Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Müller war von der Staatsanwaltschaft bereits im Februar wegen den gleichen Vorwürfen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurden.
Heinz Müller muss vor Gericht. /
Heinz Müller hatte die Untersuchung als «politische Schmutzkampagne» bezeichnet. /
Dagegen erhob der 50-jährige Kantonsrat Einsprache. Müller hatte die Untersuchung stets als «politische Schmutzkampagne» bezeichnet. Er sieht sich als «Opfer einer Amtsgeheimnisverletzung». Im Dezember reichte er eine Klage gegen den Kanton Solothurn ein und forderte Schadenersatz und Genugtuung. Verteidiger gibt sich zuversichtlich Der Verteidiger von Heinz Müller sieht dem Prozess zuversichtlich entgegen. Zunächst müsse das Gericht die grundsätzliche Rechtsfrage klären, ob eine ungerechtfertigte Steuerersparnis vorliege, sagte der Anwalt Roland Bühler auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Selbst die Staatsanwaltschaft räume in einer Beweisverfügung ein, dass in Einzelfällen das politische Engagement auch für die Geschäftstätigkeit förderlich sein könne. Ob es sich in diesem Fall um geschäftsmässigen Aufwand handle, müsse das Gericht beurteilen. Weiter müsse die Anklage Müller den Vorsatz nachweisen können, ungerechtfertigt Steuern gespart zu haben, hielt Bühler fest. Er rechnet mit einem Gang vor das Bundesgericht, unabhängig davon ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung den Fall weiterziehen wird.
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